Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt einstimmig,
zur Planung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) auf dem
gesamten Stadtgebiet der Stadt Brakel den Flächennutzungsplan zu ändern.
Die
Ausschussvorsitzende erteilt zunächst StBR Groppe
das Wort, der kurz in die Sachlage einführt. Ein Auftaktgespräch zwischen der
Verwaltung und dem Planungsbüro Drees
& Huesmann sowie der Kanzlei Wolter +
Hoppenberg habe bereits stattgefunden.
Zum Anstoß der avisierten
Windkraftkonzentrationsflächenplanung müsse heute der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel gefasst werden.
Bürgermeister Hermann Temme
weiß, dieses Thema nimmt aktuell immer mehr an Fahrt auf. Der Windenergie müsse
substanziell Raum gegeben werden, so dass nun ein geordnetes Verfahren
angestoßen werden sollte. Er sei daher froh, mit dem Büro Drees & Huesmann und
der Kanzlei Wolter + Hoppenberg sehr verlässliche und
kompetente Partner an der Seite zu haben, die die Stadt Brakel bei diesem
juristisch komplexen Thema begleiten.
Die Ausschussvorsitzende erteilt anschließend
das Wort an Thomas Fiebig vom Büro
Drees & Huesmann, der den Mitgliedern anhand einer Präsentation einen
umfangreichen Einblick in die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie gibt.
Er geht dabei auf die bestehende Ausgangssituation sowie die rechtlichen Vorgaben und
Aspekte der aktuellen Rechtsprechung ein. Darüber hinaus gibt er einen Ausblick
auf das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung.
Nach Abgrenzung des Innen- und Außenbereiches
mit der Darstellung der Konzentrationsflächen und absoluten Tabuzonen ergeben
sich die Potenzialflächen. In einer nächsten Betrachtung erfolge dann die
Prüfung des substanziellen Raumes und der potenziellen Konzentrationszone.
Herr
Fiebig geht weiter auf den
bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Brakel aus dem Jahr 2005 und die dort
ausgewiesenen Konzentrationszonen ein. Auch die Beteiligung der Stadt Brakel an
einer kreisweiten Potenzialflächenanalyse im Jahr 2012 zieht er hinzu. Klar
sei, in der Zwischenzeit haben sich aufgrund der Rechtsprechung sowohl
Änderungen bei der Einstufung der Schutzgüter als auch der Abstandsregeln ergeben.
Zu
den möglichen „weichen“ Tabukriterien führt er aus, dass immer eine Prüfung des
substanziellen Raumes erfolgen sollte. Folgende Fragen sollte sich die Stadt
dabei stellen: Kann sich Brakel das jeweilige weiche Tabukriterium
„leisten“? Wird der 10 % Orientierungswert erreicht? Je stärker der 10 %
unterschritten wird, umso gewichtiger müssen die Gründe sein, nicht mehr
Konzentrationszone auszuweisen.
Er
geht anschließend umfassend auf den Artenschutz und die Nutzung von Waldflächen
ein. Der Wald gelte nicht mehr pauschal als weiche Tabufläche, es bedarf einer
Begründung, warum bestimmte Waldflächen nicht für Konzentrationszonen
beansprucht werden sollen oder ggf. doch für Windenergie geöffnet werden
sollen.
Hier
sieht er eine besondere Bedeutung für Brakel, denn rund 35 % des Stadtgebietes
bestehe aus Wald- und Gehölzflächen. Mit einem Ausblick auf das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes schließt Herr Fiebig seinen Vortrag.
Anschließend
erhält Herr Tyczewski von der
Kanzlei Wolter-Hoppenberg das Wort. Er verdeutlicht, dass sich die Planungen
der Konzentrationszonen von den sonstigen Planverfahren des Ausschusses stark
unterscheiden. Bei allen klassischen Planungen nehme der Bauausschuss einen
abgegrenzten Raum in den Blick, anders bei der Windenergie, die sich auf das
gesamte Gemeindegebiet erstrecke. Werde hier zu wenig Fläche ausgewiesen,
können die gesamten Planungen unwirksam werden und die Ursprungsfläche gelte
erneut als Plangebiet. Er empfiehlt, sich unbedingt an der 10 Prozent Vorgabe
zu orientieren, die Bereitschaft zur Ausweisung dieser Fläche, die auch vom OVG
eingefordert wird, sollte unbedingt vorhanden sein.
Herr
Tyczewski verdeutlicht, der
bestehende Flächennutzungsplan befinde sich bereits im 16. Jahr, eine
Aktualisierung werde dringend erforderlich.
Es
sei daher ganz wichtig, dass der Flächennutzungsplan der aktuellen
Rechtsprechung entspreche und den gestiegenen formellen und materiellen
Anforderungen gerecht werde.
Ratsherr
Oeynhausen sieht in der weiteren
Vorgehensweise den richtigen Weg, um so der aktuellen Rechtsprechung und auch
dem Einklang von Mensch und Natur Rechnung tragen zu können.
Da
sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben lässt die Vorsitzende Ulrike Hogrebe-Oehlschläger entsprechend
abstimmen.
Änderungsbeschluss
zum Flächennutzungsplan der Stadt Brakel