Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, zur Planung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) auf dem gesamten Stadtgebiet der Stadt Brakel den Flächennutzungsplan zu ändern.

 


 

Die Ausschussvorsitzende erteilt zunächst StBR Groppe das Wort, der kurz in die Sachlage einführt. Ein Auftaktgespräch zwischen der Verwaltung und dem Planungsbüro Drees & Huesmann sowie der Kanzlei Wolter + Hoppenberg habe bereits stattgefunden.

 

Zum Anstoß der avisierten Windkraftkonzentrationsflächenplanung müsse heute der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel gefasst werden.

 

Bürgermeister Hermann Temme weiß, dieses Thema nimmt aktuell immer mehr an Fahrt auf. Der Windenergie müsse substanziell Raum gegeben werden, so dass nun ein geordnetes Verfahren angestoßen werden sollte. Er sei daher froh, mit dem Büro Drees & Huesmann und der Kanzlei Wolter + Hoppenberg sehr verlässliche und kompetente Partner an der Seite zu haben, die die Stadt Brakel bei diesem juristisch komplexen Thema begleiten.

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt anschließend das Wort an Thomas Fiebig vom Büro Drees & Huesmann, der den Mitgliedern anhand einer Präsentation einen umfangreichen Einblick in die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie gibt.

Er geht dabei auf die bestehende Ausgangssituation sowie die rechtlichen Vorgaben und Aspekte der aktuellen Rechtsprechung ein. Darüber hinaus gibt er einen Ausblick auf das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung.    

 

Nach Abgrenzung des Innen- und Außenbereiches mit der Darstellung der Konzentrationsflächen und absoluten Tabuzonen ergeben sich die Potenzialflächen. In einer nächsten Betrachtung erfolge dann die Prüfung des substanziellen Raumes und der potenziellen Konzentrationszone.

 

Herr Fiebig geht weiter auf den bestehenden Flächennutzungsplan der Stadt Brakel aus dem Jahr 2005 und die dort ausgewiesenen Konzentrationszonen ein. Auch die Beteiligung der Stadt Brakel an einer kreisweiten Potenzialflächenanalyse im Jahr 2012 zieht er hinzu. Klar sei, in der Zwischenzeit haben sich aufgrund der Rechtsprechung sowohl Änderungen bei der Einstufung der Schutzgüter als auch der Abstandsregeln ergeben.

 

Zu den möglichen „weichen“ Tabukriterien führt er aus, dass immer eine Prüfung des substanziellen Raumes erfolgen sollte. Folgende Fragen sollte sich die Stadt dabei stellen: Kann sich Brakel das jeweilige weiche Tabukriterium „leisten“? Wird der 10 % Orientierungswert erreicht? Je stärker der 10 % unterschritten wird, umso gewichtiger müssen die Gründe sein, nicht mehr Konzentrationszone auszuweisen.

 

Er geht anschließend umfassend auf den Artenschutz und die Nutzung von Waldflächen ein. Der Wald gelte nicht mehr pauschal als weiche Tabufläche, es bedarf einer Begründung, warum bestimmte Waldflächen nicht für Konzentrationszonen beansprucht werden sollen oder ggf. doch für Windenergie geöffnet werden sollen.

Hier sieht er eine besondere Bedeutung für Brakel, denn rund 35 % des Stadtgebietes bestehe aus Wald- und Gehölzflächen. Mit einem Ausblick auf das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes schließt Herr Fiebig seinen Vortrag.

 

Anschließend erhält Herr Tyczewski von der Kanzlei Wolter-Hoppenberg das Wort. Er verdeutlicht, dass sich die Planungen der Konzentrationszonen von den sonstigen Planverfahren des Ausschusses stark unterscheiden. Bei allen klassischen Planungen nehme der Bauausschuss einen abgegrenzten Raum in den Blick, anders bei der Windenergie, die sich auf das gesamte Gemeindegebiet erstrecke. Werde hier zu wenig Fläche ausgewiesen, können die gesamten Planungen unwirksam werden und die Ursprungsfläche gelte erneut als Plangebiet. Er empfiehlt, sich unbedingt an der 10 Prozent Vorgabe zu orientieren, die Bereitschaft zur Ausweisung dieser Fläche, die auch vom OVG eingefordert wird, sollte unbedingt vorhanden sein.

Herr Tyczewski verdeutlicht, der bestehende Flächennutzungsplan befinde sich bereits im 16. Jahr, eine Aktualisierung werde dringend erforderlich.

Es sei daher ganz wichtig, dass der Flächennutzungsplan der aktuellen Rechtsprechung entspreche und den gestiegenen formellen und materiellen Anforderungen gerecht werde.

 

Ratsherr Oeynhausen sieht in der weiteren Vorgehensweise den richtigen Weg, um so der aktuellen Rechtsprechung und auch dem Einklang von Mensch und Natur Rechnung tragen zu können.

 

Da sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben lässt die Vorsitzende Ulrike Hogrebe-Oehlschläger entsprechend abstimmen.

 

Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Stadt Brakel