VAng. Bohnenberg geht auf die vorgebrachten Äußerungen und Bedenken der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur
Missachtung des Schutzgebietes, der Verkehrsführung und der
Nichtberücksichtigung der späteren Erweiterungsfläche im Norden ein, die
Eingaben wurden den Mitgliedern als Anlage zur Sitzungsvorlage übermittelt.
Ratsherr Knobloch bezieht anschließend ebenfalls
Stellung. Er erörtert nochmals den Standpunkt seiner Fraktion und regt an, die
Flächen in nördlicher Richtung mit in die Planung einzubeziehen. Da es sich um
ein sehr großes Gebiet handele, könne so im Resultat der bestehende ökologische
Erholungsbereich erhalten bleiben.
StBR Groppe empfiehlt, an dem Grundkonzept der Planung festzuhalten, denn
Förderantrag und Bewilligungsbescheid des Landes NRW basieren auf dieser
Erschließungsplanung. Das schützenswerte
Gebiet um den „Amtsmannsteich“ werde durch den bereits in die Planung
eingearbeiteten Korridor in jedem Fall gewahrt, dieses sei ebenfalls mit dem
NABU und der Landschaftsbehörde abgestimmt worden.
Im Hinblick auf die
Verkehrsführung im Einfahrtsbereich zum Gewerbegebiet sollten erneut Gespräche
mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattfinden.
Zur angesprochenen
Erweiterungsfläche existieren bereits Konzeptideen des Ingenieurbüros Turk, die
auf die nördliche Erweiterungsfläche abzielen.
StBR Groppe schlägt abschließend vor, den Offenlegungsbeschluss erst in
der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu fassen, um dann die weiteren
Planungsfaktoren mit einbeziehen zu können.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Äußerung zur Missachtung des schützenswerten Gebiets um den „Amtmannsteich“,
zur Verkehrsführung mit ihren ökologischen und hydraulischen Nachteilen und zur
Nichtberücksichtigung der späteren Erweiterungsfläche im Norden unter Einbeziehung
der dargelegten städtebaulichen Grundsätze und ökologischen Aspekte einstimmig zur Kenntnis. Das weitere
Planverfahren wird sich an deren grundsätzlichem Bemühen um einen sachgerechten
Umgang mit den ökologisch wertvollen Flächen („Amtmannsteich“ u. dergl.)
orientieren.