Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt anschließend einstimmig:

 

Nach eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit verbundene Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als sachgerecht betrachtet.

 

Der Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf des Regionalplans auf Brakeler Stadtgebiet aus.

 

Ergänzt wird zu folgenden Einzelpunkten:

 

-      Die bislang fehlende Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“ aufgeführt und dargestellt wird.

 

-      Zu den hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz der Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den Karten) wird wie folgt Stellung bezogen:

Soweit landwirtschaftliche Nutzflächen betroffen sind, ist zu gewährleisten, dass die Ausübung der Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.

Soweit - wie in der Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche betroffen sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da zu befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.

 

-      Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN 1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den Karten, hier RN 1484) wird angeregt, die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/ neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.

 


 

StBR Groppe veranschaulicht noch einmal die für Brakel wichtigsten lokalen und regionalen Inhalte anhand einer Präsentation.