Beschluss:
Der
Bauausschuss beschließt anschließend einstimmig:
Nach
eingehender Prüfung wird der Regionalplanentwurf und der damit verbundene
Interessenausgleich (Gegenstromprinzip) seitens der Stadt Brakel als
sachgerecht betrachtet.
Der
Bauausschuss spricht sich insgesamt für den Entwurf des Regionalplans auf
Brakeler Stadtgebiet aus.
Ergänzt
wird zu folgenden Einzelpunkten:
-
Die bislang fehlende
Darstellung Brakels in der Erläuterungskarte 2 (Blatt 2) „Regionales Gewerbe-
und Industrieflächenkonzept OWL“ zum Regionalplanentwurf sollte aus der
Bedeutung des (auch zukünftigen) Standortes „Brakel West - Riesel II“ für die
lokale und ggf. regionale Wirtschaft unbedingt derart angepasst werden, dass
Brakel als „Gewerbe- und Industriestandort > 10 ha mit lokaler Bedeutung“
aufgeführt und dargestellt wird.
-
Zu den
hinzugekommenen Freiraumfestlegungen „Bereiche zum Schutz
der Natur“ (BSN-Flächen, zeichnerischer Darstellung in den
Karten) wird wie folgt
Stellung bezogen:
Soweit landwirtschaftliche
Nutzflächen betroffen sind, ist zu gewährleisten, dass die Ausübung der
Landwirtschaft weiterhin uneingeschränkt möglich bleibt.
Soweit - wie in der
Ortschaft Brakel-Gehrden - Siedlungsflächen bzw. siedlungsflächennahe Bereiche
betroffen sind, sind diese nicht in den Regionalplan einzubeziehen, da
zu befürchten ist, dass hierdurch die gemeindliche Bauleitplanung erschwert und
damit eine mittel- bis langfristige ortstypische Siedlungsflächenentwicklung im
Rahmen der Eigenentwicklung verhindert wird.
- Zum Punkt Verkehr (Grundsatz V11; RN
1482 Bahnhöfe und Haltepunkte i.V.m. zeichnerischer Darstellung in den
Karten, hier RN 1484) wird angeregt,
die Haltestelle Brakel-Hembsen auch mit dem Planzeichen „zu reaktivierende/
neue Haltepunkte“ zu kennzeichnen.
StBR Groppe veranschaulicht noch einmal die
für Brakel wichtigsten lokalen und regionalen Inhalte anhand einer
Präsentation.