Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
I. Neuordnung der
Schiedsbezirke:
Der Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampen-hausen) und der Schiedsbezirk Brakel V (Stadtbezirke Gehrden, Schmechten, Siddessen) werden zu einem neuen Schiedsbezirk zusammengeführt, der die Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten und Siddessen umfasst. Sie bilden mit der Bezeichnung den neuen Schiedsbezirk Brakel IV.
II. Wahl einer Schiedsperson
für den Schiedsbezirk Brakel IV:
Herrn Winfried Wächter, Gehrden, Tannenweg 4, 33034 Brakel wird als Schiedsperson für den Schiedsbezirk IV (Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten, Siddessen), gleichzeitig Vertreter für den Bezirk II, gewählt.
III. Vertretungsregelung:
Schiedsperson
des Bezirks Brakel I vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel III
Schiedsperson
des Bezirks Brakel III vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel I
Schiedsperson
des Bezirks Brakel II vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel IV
Schiedsperson des Bezirks Brakel IV vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel II