Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, folgende Abschläge bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr festzusetzen:

 

Sonderfall

Bedingung

Abschlag

Teilversiegelte Flächen

Ökopflaster, Sickerfugenpflaster (Fugenbreite > 20 mm), Rasengittersteine, Schotterrasen

50 %

Regenwassernutzungsanlage, Zisterne

Speichervolumen > 4 m³ und 30 l je m² angeschlossener Fläche

50 %

Versickerungsanlage

Gleich oder größer 0,025 cbm/qm

50 %

Gründdach

Gesamtaufbau > 6 cm

50 %

 


StOAR Güthoff trägt zum Sachverhalt vor und informiert, dass zwischenzeitlich die Befliegung der Stadt Brakel durchgeführt wurde. Die beauftragte Firma Wte wird nun jedem Gebührenpflichtigen anhand der umgewandelten Luftbilder seine abflusswirksamen Flächen in verschiedenen Farben und exakter Größe aufzeigen.

 

StOAR Güthoff erklärt weiter, dass der Hauseigentümer die zu berechnenden Flächen angeben muss.