Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, folgende Abschläge bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr festzusetzen:
Sonderfall |
Bedingung |
Abschlag |
Teilversiegelte Flächen |
Ökopflaster, Sickerfugenpflaster (Fugenbreite > 20 mm), Rasengittersteine, Schotterrasen |
50 % |
Regenwassernutzungsanlage, Zisterne |
Speichervolumen > 4 m³ und 30 l je m² angeschlossener Fläche |
50 % |
Versickerungsanlage |
Gleich oder größer 0,025 cbm/qm |
50 % |
Gründdach |
Gesamtaufbau > 6 cm |
50 % |
StOAR Güthoff trägt zum Sachverhalt vor und informiert, dass zwischenzeitlich die Befliegung der Stadt Brakel durchgeführt wurde. Die beauftragte Firma Wte wird nun jedem Gebührenpflichtigen anhand der umgewandelten Luftbilder seine abflusswirksamen Flächen in verschiedenen Farben und exakter Größe aufzeigen.
StOAR Güthoff erklärt weiter, dass der Hauseigentümer die zu berechnenden Flächen angeben muss.