Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich, die im Entwurf vorliegende II. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017 mit einer Abwassergebühr in Höhe von 2,06 €/cbm und einer Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,34 €/qm (einjährige Kalkulation).

 

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.

 


 

Steuerberater Hengelbrock verweist auf die mit der Sitzungsunterlage versandte Gebührenkalkulation und die im vorherigen Tagesordnungspunkt erläuterten Veränderungen in den Jahresergebnissen der Sparte „Abwasser“, welche eine Neukalkulation der Gebühren unausweichlich machen.

 

Im Anschluss geht er insbesondere auf die sogenannte Überleitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Gebührenkalkulation ein. Hier sei es so, dass gewisse Erträge gebührenmindernd eingesetzt werden müssen, wobei auf der anderen Seite Aufwendungen wie die Bildung von Drohverlustrückstellungen keinen Einfluss auf die Entwicklung der Gebühr nehmen dürfen.  Aus dieser Überleitung ergäben sich die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten nach dem KAG NRW.

 

Anschließend erläutert Herr Hengelbrock die zukünftig geplanten Investitionen und das in diesem Zusammenhang steigende Abschreibungsniveau. Abzüglich der zu erwartenden Grundgebühren lassen sich aus den so ermittelten Gesamtkosten und der Prognose-Menge die rechnerischen Schmutzwassergebühren für die Jahre 2021-2023 ermitteln.

 

Gemittelt für die nächsten 3 Jahre ergebe sich aus dieser Berechnung eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,16 €/cbm sowie eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,35 €/qm.

 

Bei der Betrachtung über den 1-Jahres-Zeitraum ergebe sich hingegen eine Schmutzwassergebühr in Höhe von 2,06 €/cbm und eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,34 €/qm.

 

Der Kreisvergleich der Abwassergebühren 2020 für den Musterhaushalt (200 cbm / 130 qm) zeige einen Durchschnitt von 760,02 €. Brakel liege mit den Gebühren des 1-Jahres-Zeitraums bei 576,20 € im Musterhaushalt, also kreisweit an Position 3 und deutlich unter dem Durchschnitt.

 

Ratsherr Heilemann regt an, mit der Erhöhung der Gebühr bis zum Haushalt 2021 zu warten, um sich so ein besseres Bild über die finanzielle Gesamtlage verschaffen zu können. Steuerberater Hengelbrock und Betriebsleiter Schlenhardt erklären, dass eine sofortige Anpassung aufgrund der finanziellen Gegebenheiten unausweichlich sei und auch mit dem kommenden Haushalt keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Weiterhin spreche ein dann notwendiger, doppelter Bescheidversand gegen diese Vorgehensweise. Ratsherr Disse verdeutlicht im Anschluss die Meinung der CDU-Fraktion, aufgrund der eher unklaren Zukunftsprognosen auf den 1-Jahres-Rhythmus wechseln zu wollen.

 

Ratsherr Multhaupt erklärt seitens der SPD-Fraktion werde der 3-Jahres-Zeitraum bevorzugt, um so eine größere Planungssicherheit für die Bürger erreichen zu können.

 

Ratsherr Rissing vertritt mit seiner Fraktion die Meinung der CDU, aufgrund der eher ungewissen Entwicklung der kommenden Jahre auf eine jährliche Kalkulation umzustellen.