Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel zu beschließen. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.

 


Bürgermeister Temme heißt Frau Appler von der Kommunal Agentur NRW noch einmal herzlich willkommen. Diese sei mit der Neukalkulation der Friedhofsgebühren für 2021 beauftragt worden. VA Bröker führt einleitend dazu aus, dass hinsichtlich der Neukalkulation die Daten aus den Jahren 2017-2019 zur Verfügung gestellt worden seien.

 

Sodann informiert Frau Appler ausführlich über die Friedhofsgebührenkalkulation. 

 

Auf die Frage des Ratsherrn Multhaupt hinsichtlich der gestiegenen Gebühr für die Nutzung der Friedhofskapelle auf nunmehr 344 € erläutert Bürgermeister Temme, dass sich diese Gebühr unabhängig von der Nutzungsdauer gestalte.

VA Bröker ergänzt, dass aufgrund der neuen Rechtsprechung die Gebühr für die Friedhofskappelle separat dargestellt werden müsse, diese sei bisher mit in die Bestattungsgebühr eingerechnet worden. Weiter werde die Gebühr für die Benutzung der Friedhofshalle in die Bereiche Trauerfeier und Aufbewahrung aufgeteilt. Steigende Energiekosten bei längerer Kühl-/Aufbewahrungszeit seien u. a. Grund für die Steigerung.