Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 39 „Ehemalige Fachhochschule für
Finanzen“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im
Norden der Kernstadt Brakel entlang der Brunnenallee, in der Nähe des
Krankenhauses und des Kaiserbrunnens.
Er ist
Teil der Gemarkung Brakel und
umfasst in der Flur 11 das Flurstück
1246.
Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Bauausschusses, in der die Angelegenheit vorab beraten und einstimmig beschlossen wurde. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.