Beschluss:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr.
39 „Ehemalige Fachhochschule für Finanzen“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Norden der Kernstadt Brakel entlang
der Brunnenallee, in der Nähe des Krankenhauses und des Kaiserbrunnens.
Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 das Flurstück 1246.
VAng. Bohnenberg führt aus, der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am
29.01.2020 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit
und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch
(BauGB) abgesehen worden. Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/Träger
öffentlicher Belange war eigenständig vor der Offenlegung erfolgt. Die
Offenlegung des Planentwurfs wurde vom 25.05. bis 26.06.2020 einschließlich durchgeführt.
Es haben sich keine auszuwertenden Stellungnahmen aus der Offenlegung des
Planentwurfs ergeben.
b. Satzungsbeschluss