Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig
wie folgt:
Eine Fläche in Größe von ca. 170 qm, aus der in der
Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) des Rezesses von Brakel unter der lfd. Nr. 30
als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen
(5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen, wird eingezogen, weil
dieser Bereich seine Verkehrsbedeutung verloren hat.
Der damit verbundenen 16.
Änderung des Rezesses in der Separationssache von Brakel wird zugestimmt,
sofern gegen die Einziehung der o.g. Grundstücksfläche in der Gemarkung Brakel
mit der aktuellen Bezeichnung Flur 3, Flurstück 2 keine Einsprüche erhoben
werden.
Bürgermeister Temme verweist auf die zuvor stattgefundenen Sitzungen des Bezirksausschusses Brakel und des Haupt- und Finanzausschusses. Beide Ausschüsse haben dem Vorgehen zugestimmt. Weitere Fragen ergeben sich nicht.