Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig
wie folgt: Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60
Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage
der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG
in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom
23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS
12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies
geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch
genommen wird.