Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig
wie folgt: Die entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene
Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 wird gem. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt:
Die
Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung
mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im
und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig
davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.