VAng. Bohnenberg gibt den
Mitgliedern einen Überblick über den Sachverhalt. Die Anfrage der Fraktion „Bündnis90/DIE
GRÜNEN“ im Rat wurde seinerzeit durch die Verwaltung zum Anlass genommen,
Recherchen und Informationen zum Thema „Schottergärten“ zu sammeln.
Die Pressestelle der
Stadt Brakel erarbeitete dazu eine Broschüre für die Bürgerinnen und
Bürger, die sich an den Vorgaben des Deutschen Städte- u. Gemeindebundes NRW
orientiert. Am 06.02.2020 erfolgte bereits ein Artikel zu dem Thema, welches die
Bürgerinnen und Bürger zu einer klimafreundlichen Bepflanzung ihrer Gärten
inspirieren soll.
Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger
erkundigt sich seitens ihrer Fraktion „Bündnis90/DIE GRÜNEN“, ob
es Vorgaben für eine Bepflanzung/Gestaltung/Abdeckung der Gräber auf den
städtischen Friedhöfen gebe. VAng. Bohnenberg sagt eine Klärung der
Angelegenheit zu.
Anmerkung
zur Niederschrift:
In der Friedhofsatzung gibt es keine Vorgaben im
Hinblick auf die Bepflanzung/Gestaltung/Abdeckung der Grabflächen.
Auf weitere Anfrage teilt VAng. Bohnenberg
mit, dass es sich hier lediglich um einen Appell an die Bevölkerung handele,
eine Möglichkeit, die Gartenbesitzer zu verpflichten, bestehe nicht.