Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat stimmt einstimmig der Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2020 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge der Fraktionen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 04.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

                                                                                                                             

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                  32.553.795,49 EUR

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                  34.273.516,76 EUR

 

im Finanzplan mit

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                            32.586.116,49 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                            32.957.368,95 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

Tätigkeit                                                                                                                            4.181.645,67 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

Tätigkeit                                                                                                                              6.823.595,67 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit                                                                                                                             0.000.00  0,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit                                                                                                                               1.564.682,28 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

1.281.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplans wird auf                                                                                                                              

1.719.721,27 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                                             

 

3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                                                           280 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                                                         443 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                              418 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

 

1.       wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

 

1.       bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.       bei der Umschuldung von Krediten,

3.       bei inneren Verrechnungen,

4.       wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.       wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

6.       über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel

 


Bürgermeister Temme weist einleitend darauf hin, dass das Defizit durch positive Entwicklungen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf den Betrag von ca. 1,7 Mio. € reduziert werden konnte. Er bittet dann die Fraktionsvorsitzenden um ihre Reden zum Haushalt 2020, beginnend mit der fraktionsstärksten Partei.

 

Haushaltsrede CDU

 

Fraktionsvorsitzender Ewald Hanisch hält eine Rückschau über das Erreichte in den vergangenen 5 Jahren und führt hier u. a. den Bau und die Renovierung von Flüchtlingsunterkünften, den Bau der Schulmensa und Gesamtschule auf sowie den Zusammenschluss der Grundschulen mit Bau eines Lehrerzimmers. Des Weiteren sei das Freibad an die Fernwärmeleitung angeschlossen worden und der Umbau des Haus Gaentzsch in die Verwaltungsnebenstelle erfolgt. Dies mache deutlich, dass der Rat in den vergangenen Jahren durchweg gute Arbeit geleistet habe und dies in aller Regel fraktionsübergreifend. Ohnehin sei der Haushalt 2020 ein besonderer, denn noch nie wurde ein so hohes Investitionsvolumen veranschlagt.

 

Abschließend hält Ratsherr Hanisch für die CDU-Fraktion fest, dem Haushalt 2020 zuzustimmen.

 

Die Rede ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Haushaltsrede SPD

 

Fraktionsvorsitzender Dirk Multhaupt bedauert, dass die durch die SPD-Fraktion gestellten und aus deren Sicht wünschenswerten und notwendigen Anträge immer wieder abgelehnt worden seien und führt u. a. den Kreisverkehr, die Rücknahme der Steuererhöhung im vergangenen Jahr, die Gewährung des Familienpasses auf. Die Ausgleichsrücklage stelle sich bei Einbringung des Haushaltes 2020 mit 6,26 Mio. € immer noch gut dar und somit auch die Stadt Brakel. Für 2020 habe die Fraktion den Antrag auf Planungskosten für die Erstellung eines ampellosen Verkehrskonzeptes in den Haushalt gestellt und bedauert, dass sich die anderen Fraktionen diesen Überlegungen nicht angeschlossen hätten.

 

Ratsherr Multhaupt erklärt abschließend für die SPD-Fraktion, dem Haushalt 2020 zuzustimmen.

 

Die Rede ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Haushaltsrede UWG/CWG

 

Zu Beginn seiner Haushaltsrede stellt der Fraktionsvorsitzende Johannes Tobisch fest, dass s. E. die Menschen gern und gut und Brakel leben. Mit dem Haushalt 2020 fänden viele Projekte ihre Forstsetzung, die in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht wurden. Spannend bliebe für ihn die Frage, ob die Mittel, die in ein verbessertes Stadtmarketing investiert werden, sich sichtbar rentieren und Leerstände verschwinden. Zu den eingeplanten Mitteln für die weitere Sanierung des Hallenbades erklärt Ratsherr Tobisch, dass seine Fraktion immer zu den Bäderbetrieben stehen würden und die nötigen Investitionen mittragen. Mit dem vorliegenden Haushalt sei die Gestaltung der Zukunft Brakels weiter gelungen und die Stadt könne, trotz aller Unwägbarkeiten, optimistisch gestimmt nach vorne blicken.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Tobisch für die UWG/CWG dem Haushalt 2020 zuzustimmen.

 

Die Rede ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

 

In seiner Haushaltsrede stellt der Fraktionsvorsitzende Meinolf Schulte besonders den Klimawandel und die Situation des Stadtwald Brakel heraus. Der Stadtwald sei der größte Patient, der gepflegt werden müsse. Er rege Aktionen an mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Schülerinnen und Schülern zur Aufforstung des Waldes. In Bezug auf den Klimaschutz brauche sich die Stadt Brakel nicht zu verstecken und könne stolz auf das Erreichte sein, was Klimaschutzmanager Hendrik Rottländer in seinem Klimabericht dargestellt habe, so Ratsherr Schulte. Bezüglich der Erzeugung von regenerativem Strom gehe seine Bitte an die Hausbesitzer zu prüfen, Photovoltaikanlagen auf ihrem Hausdach zu installieren. Die Verwaltung möge prüfen, ob im öffentlichen Bereich weitere PV-Anlagen aufgestellt werden können. Weiter schlägt er vor, dass die Verwaltung mit allen Brakeler Betrieben, die im Bereich der Energieerzeugung, Energieverteilung und Energieeinsparung tätig seien, einen Tag in der Stadthalle zu veranstalten, um interessierten Bürgern und Hauseigentümern die Möglichkeit zur klimafreundlichen Investition zu präsentieren.

 

Die Rede ist als Anlage 4 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Bürgermeister Temme dankt abschließend für die Ausführungen zum Haushalt 2020. Sodann lässt Bürgermeister Temme über die im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2020 wie folgt abstimmen:

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Maßnahme zur Verbesserung der Raumsituation in der OGS mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig einen Prüfantrag an die Verwaltung zu stellen zur Umstellung auf elektronische Ratsunterlagen.

 

  • Der Rat der Stadt Brakel lehnt mehrheitlich ab, dass Planungskosten zur Erstellung eines ampellosen Verkehrskonzeptes um den historischen Stadtkern in den Haushalt eingestellt werden.

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, die Summe von 30.000 € für Bänke am Kaiserbrunnen mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € im Haushalt 2020 einzuplanen für die Herrichtung von Stadtstraßen im Stadtbezirk Gehrden.

 

Bürgermeister Temme berichtet über einen Ortstermin in Gehrden mit 8 Bauinteressenten. Hierbei handele es sich teilweise um „Rückkehrer“, was politisch und auch für die dörfliche Entwicklung äußerst wünschenswert wäre.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Hahn erläutert StAR Schlenhardt, dass sich das Gesamtvolumen der Verpflichtungsermächtigungen nicht um die 250.000 € aus der neu eingeplanten Maßnahme in Gehrden erhöhe, da hier lediglich die Verpflichtungsermächtigungen aus dem städtischen Haushalt abgebildet seien.

 

Bürgermeister Temme lässt abschließend über die Haushaltssatzung 2020 abstimmen.