Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
1.
Der Rat stimmt der Gründung der
„Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage beigefügten „Satzung
der Klärschlammverwertung OWL GmbH zu. Die Beteiligung ist abhängig von der
Tonnage der Trockenmasse an Klärschlamm der Stadt Brakel (330 MgTR/a ab 2024)
im Verhältnis zur zugesagten Gesamtmenge von allen Gründungsgesellschaftern,
welche mindestens bei 15.000 MgTR/a, maximal bei voraussichtlich 45.000 MgTR/a
liegt.
2.
Als Vertreter der Stadt Brakel in der
Gesellschafterversammlung der zu gründenden Gesellschaft wird der gesetzliche
Vertreter oder ein von diesem zu bestimmenden Verwaltungsmitarbeiter bestimmt.
3.
Optionale Modifikation der Beschlüsse zur
Bündelung über die Kreise bzw. Kreisgesellschaften
Der Abschluss des Kooperationsvertrages
sowie die Gründung der Gesellschaft erfolgen nur, wenn der Kooperation so viele
Partner beitreten, dass mindestens eine Gesamtmenge von 15.000 MgTR/a durch das
Gemeinschaftsunternehmen ab 2029 zu entsorgen ist und die zuständigen
Aufsichtsbehörden der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens zustimmen.
Der techn. Betriebsleiter Münstermann informiert über die Vertragsunterzeichnung zur Gründung der Klärschlammverwertung OWL GmbH, die am 14.02.2020 stattfinden werde. Mittlerweile seien über 78 Kommunen aus dem Regierungsbezirk Detmold und darüber hinaus der Klärschlammkooperation beigetreten. Insgesamt seien mehr als 40.000 MgTR/a Klärschlamm vertreten. Nach Prüfung habe die Stadt Brakel die Zahlen von 630 MgTR auf 330 MgTR korrigiert.