Beschluss:

 

Der Bezirksausschuss Brakel empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Eine Fläche in Größe von ca. 170 qm, aus der in der Anlage zu § 12 (Wege und Gräben) des Rezesses von Brakel unter der lfd. Nr. 30 als „Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepkerberge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang“ eingetragen, wird eingezogen, weil dieser Bereich seine Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Der damit verbundenen 16. Änderung des Rezesses in der Separationssache von Brakel wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der o.g. Grundstücksfläche in der Gemarkung Brakel mit der aktuellen Bezeichnung Flur 3, Flurstück 2 keine Einsprüche erhoben werden.

 


Der Sachverhalt wird in der Sitzung vortragen und beraten.