Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt einstimmig die 4.
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel.
Die Gebühren für den Straßenreinigungs- und Winterdienst werden ab dem 01.01.2020 wie folgt festgelegt:
Straßenklassen |
Aktuelle Gebühr bis 2019 |
Neue Gebühr ab 2020 |
Differenz |
S 1: Innerörtliche
Verkehrsstraße |
0,05480 € |
0,06400 € |
0,00920 € |
S 2: Überörtliche
Verkehrsstraßen |
0,04930 € |
0,05120 € |
0,00190 € |
S 3: Fußgängerzone,
verkehrsberuhigte Bereiche |
0,06580 € |
0,07680 € |
0,01100 € |
W 1: Vorrangige
Straßen |
0,02040 € |
0,01440 € |
-0,00600 € |
W 2: Nachrangige
Straßen |
0,01360 € |
0,00960 € |
-0,00400 € |
Bürgermeister Temme informiert aus dem Betriebsausschuss, dass der Ausschuss der Änderung der Satzung einstimmig zugestimmt habe. Je nach Klassifizierung der Straße bedeute dies eine Erhöhung bzw. Minderung der Beiträge für die Bürgerinnen und Bürger. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.