Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Der Rat stimmt der Gründung der „Klärschlammverwertung OWL GmbH“ auf Basis der als Anlage beigefügten „Satzung der Klärschlammverwertung OWL GmbH zu. Die Beteiligung ist abhängig von der Tonnage der Trockenmasse an Klärschlamm der Stadt Brakel (630 MgTR/a ab 2024) im Verhältnis zur zugesagten Gesamtmenge von allen Gründungsgesellschaftern, welche mindestens bei 15.000 MgTR/a, maximal bei voraussichtlich 45.000 MgTR/a liegt.

2.         Als Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der zu gründenden Gesellschaft wird der gesetzliche Vertreter oder ein von diesem zu bestimmenden Verwaltungsmitarbeiter bestimmt.     

3.         Optionale Modifikation der Beschlüsse zur Bündelung über die Kreise bzw. Kreisgesellschaften

Der Abschluss des Kooperationsvertrages sowie die Gründung der Gesellschaft erfolgen nur, wenn der Kooperation so viele Partner beitreten, dass mindestens eine Gesamtmenge von 15.000 MgTR/a durch das Gemeinschaftsunternehmen ab 2029 zu entsorgen ist und die zuständigen Aufsichtsbehörden der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens zustimmen.

 


Bürgermeister Temme berichtet aus der Sitzung des Betriebsausschusses, in der einstimmig die Gründung der Klärschlammverwertung OWL beschlossen wurde. Die zuvor favorisierte Option, die Klärschlammverwertung mit der WEE durchzuführen, wurde aufgrund Nichtzustandekommen des Projektes verworfen.