Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 12 „Gewerbegebiet“ im Stadtbezirk Brakel-Gehrden gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südöstlich der Ortschaft Gehrden, westlich der B 252, nördlich der Straße „Am Dalsterberg“ (L 953) und beidseitig der Straße „Gewerbegebiet“.
Er ist Teil der Gemarkung Gehrden und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 243, 242, 216, 267, 266, 306, 305, 282, 206, 260, 261, 336 tlw., 192 tlw., 246, 193, 221, 182, 312, 313, 329, 178, 328, 175, 174, 218, 248, 317 und 316.
c. Zusammenfassende Erklärung
Gemäß
gültigem Baugesetzbuch, § 10a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende
Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit
einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der
ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst
nebst Begründung.
Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben.