Satzungsbeschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig,
den Bebauungsplan Nr. 1 - 2. Änderung „Vitusstraße/
Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten der Brakeler Innenstadt, unmittelbar nördlich der Nieheimer Straße und westlich der Straße Pahenwinkel.
Er
ist Teil der Gemarkung Brakel und
umfasst in der Flur 26 die
Flurstücke 108 und 109.
Bürgermeister Temme berichtet aus der Sitzung des Bauausschusses, in der die Aufstellung des im Betreff genannten Bauleitplanes beschlossen wurde. Auf Nachfrage des Bürgermeisters ergeben sich keine Einwände zum Vorgehen, die Hinweise der Telekom und Westnetz nimmt der Rat wie folgt zur Kenntnis:
Deutsche Telekom Technik GmbH
Die Deutsche Telekom Technik GmbH weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien des Unternehmens befinden, deren Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen ist der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein
von Telekommunikationslinien im Planbereich aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster, Rietberg
Es wird darauf hingewiesen, dass sich am
Rande des Plangeltungsbereichs Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden.
Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen
beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster,
Rietberg, zum Vorhandensein von Gasleitungen des Versorgungsnetzes am Rande des Plangeltungsbereichs aus v.g. Gründen einstimmig zur Kenntnis.