a)  Nethebrücke Hembsen

 

Wilfried Rüther fragt an, ob bei der Nethebrücke nach der Sanierung die Gewichtsbegrenzung für Fahrzeuge wieder angehoben wird. Thomas Groppe vereint dies. Ralph Heinemeier ergänzt, dass bei der Ausschreibung der Sanierungsmaßnahme und der Bereitstellung der Mittel – hier insbesondere mit Denkmalschutzgeldern – immer der statische Zustand und die verkehrsrechtliche Zulassung für den Erhalt des Denkmals zugrunde gelegt wird. Das war mit Geschwichtsbeschränkung bei der Mittelbewilligung der Fall.

 

b)  Starkregenereignis

 

Heinrich Büse beschreibt die Situation von Wasserständen und Schlammansammlungen auf Feldwegen im Märsch – Am Hang. In einer allgemeinen Diskussion wird deutlich, dass es sich bei dem beschriebenen Fall um ein durch den Eigentümer selbst verursachtes Problem handelt.

 

Johannes Krömeke erläutert die frühere Wasserableitung und die geplanten Rohraustausche im Zuge der Sanierung der Fatimastraße, die dann nicht umgesetzt wurden. Die besagte Stelle muss jährlich einmal freigelegt werden. Dies hat bis vor 3 Jahren der Eigentümer durchgeführt. Er habe mit Herrn Sentler die Begutachtung von Problemstellen bereits abgestimmt. Die Verwaltung wird ihre Maßnahmenkataloge den geänderten Wetterlagen anpassen und über geplante Maßnahmen informieren. Thomas Groppe macht deutlich, dass es eine umfangreiche Arbeitsliste beim Bauhof nach der Starkregensituation gibt. Auch der KatStab der Stadt wird das Thema Starkregen intensiv beraten.