Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 30 - 3. Änderung „Sanierungsgebiet Kernstadt Brakel“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Zentrum der Kernstadt Brakel und umfasst die Bebauung westlich und östlich der „Ostheimer Straße“.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 17 die Flurstücke 189, 340, 301, 275, 25 tlw., 26, 276, 345, 41 tlw., 337 und 341 tlw. sowie in der Flur 18 die Flurstücke 68, 321, 319, 318, 317, 76, 261 und 254.


Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Bauausschusses, in dem der Punkt beraten und der Beschluss einstimmig gefasst wurde. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.