Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 10.01.2019 mit den Anlagen 1-5.


Zum Sachverhalt verweist Bürgermeister Temme auf die umfassende Vorlage. Zusammenfassend hält er fest, dass aufgrund des neuen Ladenöffnungsgesetzes, welches am 29.03.2018 in Kraft getreten ist, die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Brakel bzgl. der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage einer Überarbeitung bedurfte. Die Gewerkschaft Verdi habe im Vorfeld gegen den verkaufsoffenen Sonntag zum Nikolausmarkt 2018 erfolgreich geklagt.

 

Bürgermeister Temme weist darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Brakel die 4 verkaufsoffenen Sonntage zum Stadtfest, Annentag, Michaelismarkt sowie Nikolausmarkt weiter beibehalte, jedoch mit eingeschränktem Verkaufsbereich, der den Bereich südliche Warburger Straße ausschließen müsse. Er betont die Wichtigkeit des örtlichen Einzelhandels als Bestandteil der Wirtschaft und hebt dessen Unterstützung hervor.

Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs-Ausschusses sowie des Haupt- und Finanzausschusses, in denen der Ordnungsbehördlichen Verordnung einstimmig zugestimmt wurde. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.