Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, der Planung „Neue Straße“ unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Fahrbahn im Bereich der Baumstandorte auf 6,50 m bei einer Gehwegverschmälerung auf 1,50 m verbreitert wird. Die genauen Standorte der Bäume auf dem Grundstück „Neitmann“ sollen unter Abwägung aller Belange zu gegebener Zeit von der Verwaltung festgelegt werden.

 

Die Querungshilfe soll auf Wunsch der Einwohner entfallen.

 


StBR Groppe gibt einen detaillierten Sachstandsbericht in der Angelegenheit.

 

Im Hinblick auf die Querungshilfe gibt er das Ergebnis der Einwohnerversammlung bekannt. Die Anwohner haben erklärt, eine Überquerungshilfe in diesem Bereich für entbehrlich zu halten, da gemäß dem Bebauungsplan ein Gehweg über das nördliche Grundstück „Sagurna“ zur Straße „Kapellenweg“ gebaut werden solle. Sie hoffen, dass die Realisierung dann auch zeitnah möglich sei. StBR Groppe erläutert anschließend, der Bezirksausschuss Erkeln habe sich ebenfalls erneut in der Angelegenheit beraten und mehrheitlich gegen die Querungshilfe ausgesprochen.

 

StBR Groppe gibt zu bedenken, im Baugebiet Erkeln seien derzeit noch 8 Grundstücke zu bebauen und noch keine Grunderwerbsverhandlungen für eine nördliche Erweiterung erfolgt, so dass mittelfristig nicht mit einer Realisierung dieses Weges gerechnet werden könne.

 

Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger und Ratsherr Groppe können das Votum der Einwohner nicht nachvollziehen. Mit der Querungshilfe biete sich die einmalige Möglichkeit zur kurzfristigen Verbesserung der fußläufigen Anbindung an den Ortskern. Eine schnelle Lösung sei hier, gerade im Hinblick auf die Sicherheit der Kinder, unbedingt zu favorisieren. Zudem erfolge eine Kostenübernahme durch den Landesbetrieb, was ebenfalls in die Überlegungen mit einfließen sollte. Ratsherr Groppe fügt hinzu, er wäre sehr froh, wenn in der Ortschaft Hembsen eine derartige Querungshilfe vorgesehen werde.

 

Ratsherr Steinhage regt in diesem Zusammenhang an, möglicherweise über die Installation eines Zebrastreifens an dieser Stelle nachzudenken. StBR Groppe erklärt, hier sei zuständigkeitshalber die Straßenverkehrsbehörde Entscheidungsträger. Diese entscheide je nach Frequentierung des Bereiches (Durchführung von Fußgängerzählungen) über die Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges.