Sitzung: 02.04.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, der Planung „Neue Straße“
unter der Maßgabe zuzustimmen, dass die Fahrbahn im Bereich der Baumstandorte
auf 6,50 m bei einer Gehwegverschmälerung auf 1,50 m verbreitert wird. Die
genauen Standorte der Bäume auf dem Grundstück „Neitmann“ sollen unter Abwägung
aller Belange zu gegebener Zeit von der Verwaltung festgelegt werden.
Die Querungshilfe soll auf Wunsch der Einwohner entfallen.
StBR Groppe gibt einen detaillierten
Sachstandsbericht in der Angelegenheit.
Im
Hinblick auf die Querungshilfe gibt er das Ergebnis der Einwohnerversammlung
bekannt. Die Anwohner haben erklärt, eine Überquerungshilfe in diesem Bereich für
entbehrlich zu halten, da gemäß dem Bebauungsplan ein Gehweg über das nördliche
Grundstück „Sagurna“ zur Straße „Kapellenweg“ gebaut werden solle. Sie hoffen,
dass die Realisierung dann auch zeitnah möglich sei. StBR Groppe erläutert anschließend, der Bezirksausschuss Erkeln habe
sich ebenfalls erneut in der Angelegenheit beraten und mehrheitlich gegen die
Querungshilfe ausgesprochen.
StBR Groppe gibt zu bedenken, im Baugebiet
Erkeln seien derzeit noch 8 Grundstücke zu bebauen und
noch keine Grunderwerbsverhandlungen für eine nördliche Erweiterung erfolgt, so
dass mittelfristig nicht mit einer
Realisierung dieses Weges gerechnet werden könne.
Ratsfrau
Hogrebe-Oehlschläger und Ratsherr Groppe können das Votum der Einwohner
nicht nachvollziehen. Mit der Querungshilfe biete sich die
einmalige Möglichkeit zur kurzfristigen Verbesserung der fußläufigen Anbindung
an den Ortskern. Eine schnelle Lösung sei hier, gerade im Hinblick auf die
Sicherheit der Kinder, unbedingt zu favorisieren. Zudem erfolge eine
Kostenübernahme durch den Landesbetrieb, was ebenfalls in die
Überlegungen mit einfließen sollte. Ratsherr Groppe fügt hinzu, er wäre sehr froh, wenn in der Ortschaft Hembsen
eine derartige Querungshilfe vorgesehen werde.
Ratsherr
Steinhage regt in diesem
Zusammenhang an, möglicherweise über die Installation eines Zebrastreifens an
dieser Stelle nachzudenken. StBR Groppe
erklärt, hier sei zuständigkeitshalber die Straßenverkehrsbehörde
Entscheidungsträger. Diese entscheide je nach Frequentierung des Bereiches
(Durchführung von Fußgängerzählungen) über die Notwendigkeit eines
Fußgängerüberweges.