Nach einem ausführlichen Sachstandsbericht durch den Bauamtsleiter Johannes Groppe, unterbricht der Vorsitzende die Sitzung.

Er bittet die anwesenden Zuhörer, insbesondere die unter ihnen befindlichen Anlieger, ihre Argumente für bzw. gegen die geplante Querungshilfe darzustellen, um diese ebenfalls mit in die Abwägung und Wertung der Hinweise aus der Einwohnerversammlung einfließen zu lassen.

 

Neben den bereits in der Anliegerversammlung diskutierten Gründen die für oder gegen die geplante Querungshilfe stehen, werden folgende Gründe vorgetragen:

 

  • Einige äußern starke Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Kinder auf der Querungshilfe, da deren Ausgestaltung (3,75 m breite Fahrbahnen, 2,5 m breite Mittelinsel) nicht zu einer Geschwindigkeitsreduzierung der Fahrzeuge führt.
  • Andere weisen darauf hin, dass die geplante Querungshilfe wenig Sinn macht, wenn sie auf einen provisorischen und planungsrechtlich nicht gesicherten Schotterweg führt.
  • Zusätzlich sei mit einer erhöhten Lärmbelästigung und anderen Emissionen von Fahrzeugen für die Anlieger zu rechnen.
  • Vielmehr wird seitens der Anlieger eine innerörtliche Querungshilfe für Jung und Alt gefordert. Beispielsweise könnte diese an der Kreuzung zur Dorfstraße positioniert sein.
  • Für die Querungshilfe spricht eine gewisse Sicherheit für die Fußgänger, insbesondere beim täglichen Schulweg bzw. dem Weg zum Kindergarten.
  • Hier sollten alle Optionen, auch unter Würdigung der zwischenzeitlich erfolgten weiteren Bebauung rechts und links der L 863 geprüft und umgesetzt werden.

 

Beschluss: Der Ausschuss beschließt in geheimer Abstimmung mehrheitlich (bei 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen) auf die in der vorliegenden Planung dargestellten Querungshilfe zu verzichten.

 

 

Für die zweifellos zu verbessernde Verkehrssicherheit auf der L 863 im Bereich der Gemeinde Erkeln macht der Ausschuss alternativ folgende Vorschläge:

 

Wesentliche Grundlage zu mehr Sicherheit an der L 863 sind sicherlich Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit (aktuell ist in weiten Teilen 70 km/h erlaubt).

 

  • Zunächst sollte dazu die Ortstafel (Verkehrszeichen Nr. 310/311) in den Kreuzungsbereich „Neue Straße/Hellweg“ (Haus Hampel) versetzt werden. Somit ist künftig eine Geschwindigkeit von nur 50 km/h erlaubt. Eine fortschreitende Bebauung von Tillmann- und Schlehdornweg dürfte dies rechtfertigen und nahelegen (Tillmannweg = 3 Bauten, Schlehdornweg = 6 Bauten inkl. geplanter Objekte).

 

  • Die OD-Markierung kann dazu am jetzigen Standort verbleiben. Sh. Ortsausgang in Richtung Brakel: Auch hier ist die OD-Markierung gegenüber Haus Johlen und das Verkehrszeichen Nr. 310/311 bzw. die Ortstafel am Mühlengraben.

 

  • Alternativ wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 km/h durch weitere Beschilderung möglich. Dies führt dann aber zum viel zitierten Schilderwald (nur falls die Ortstafel nicht versetzt werden kann).

 

  • Durchgezogenen Mittellinie zur besseren Erkennung des vorhandenen Überholverbots. Dies ist besonders sinnvoll, da beim Überholvorgang die Beschilderung durch vorausfahrende LKW oft verdeckt und von PKW-Fahrern nicht gesehen wird.

 

  • Für einen kindersicheren Weg vom Neubaugebiet „Rhedertal“ in den Ortskern, insbesondere für den täglichen Schulweg der Kinder, wird die Anlage eines Gehweges in Verlängerung des Petrusweges auf den Kapellenweg vorgeschlagen. Dies ist so auch im Bebauungsplan „Rhedertal“ vorgesehen. Die Maßnahme könnte ggf. nach Absprache mit den Grundstückseigentümern evtl. zunächst als einfacher Schotterweg umgesetzt und angelegt werden.

 

  • Um den Schulkindern und allen Dorfbewohnern, insbesondere den älteren Bewohnern eine sichere Überquerung der L 863 bzw. „Neue Straße“ zu ermöglichen, erbittet der Ausschuss die Anlage eines Zebrastreifens in zentraler Ortslage zwischen den Häusern Rehermann und Multhaupt.

 

  • Verlängerung der Hecke und Anpflanzung von 1-2 Bäumen entlang der Parzelle 153 (ehem. Peters und jetzt im Besitz der Stadt Brakel) als optische Einengung.

 

  • Sinnvoll erscheinen auch mobile Geräte für die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Bewertung und Warnung, wie bereits in Rheder und Siddessen erfolgreich praktiziert, um die Fahrzeugführer zu sensibilisieren.

 

Da der Bezirksausschuss Erkeln auf die kostenintensive Anlage einer Querungshilfe nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente verzichtet, bittet der Ausschuss einstimmig um wohlwollende Prüfung und Umsetzung der

vorgenannten Alternativvorschläge.

 

Darüber hinaus stehen die Ausschussmitglieder den beteiligten Planern und Behörden jederzeit gern für einen Ortstermin und weiteren Beratungen zur Verfügung.