Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel einstimmig, den der Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich in Brakel mit folgender Änderung zu beschließen:

 

Die unter § 3 (6) aufgeführte Beitragsfreiheit für Personen, die Leistungen nach SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, wird ersatzlos gestrichen.


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an StVR Loermann, der zum umfangreichen Sachverhalt vorträgt. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass aufgrund gewandelter sozialer Gesellschaftsstrukturen und der wiederholten Anpassung der Beitragstabelle eine generelle Neufassung der Satzung erforderlich sei. Diese sei in einem Arbeitskreis ausgearbeitet worden.

 

StVR Loermann informiert über die zwei Betreuungsformen

I  Ganztag bis 16 Uhr,

II Übermittag bis Schulschluss

mit jeweils unterschiedlichen Elternbeiträgen, wobei bei der Übermittag-Betreuung der Elternbeitrag lediglich von 18,00 € auf 26,00 € für alle angehoben worden sei. Seitens der Stadt sei als soziale Komponente vorgeschlagen worden, dass Personen, die Leistungen nach SGB II, XII und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, aus der Beitragspflicht herausgenommen werden.

 

Ratsherr Hanisch erwidert zum Vorschlag der o. a. Beitragsbefreiung, dass eine gute OGS mit qualifiziertem Personal im Sinne aller sei und hier finanziell keine Abstriche gemacht werden sollten. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion dieser Änderung nicht zustimmen.

 

Ratsherr Multhaupt geht diesbezüglich auf Punkt 4 des Antrages der SPD-Fraktion zum Haushalt 2019 ein. Dieser befasse sich ebenfalls mit den Elternbeiträgen. Um kinderreiche Familien zu entlasten, beantrage die SPD-Fraktion eine generelle Beitragsfreiheit bei der Konstellation, falls Eltern sowohl ein Kind in der Kita und ein Geschwisterkind in der OGS angemeldet haben. In diesem Fall solle der höchstzuzahlende Beitrag angerechnet werden.   

 

Ratsherr Heilemann (BIB) sieht sich mit dem Satzungsentwurf und der Beitragsberechnung, wie durch den Arbeitskreis ausgearbeitet einverstanden.

 

Ratsherr Tobisch stimmt für die UWG/CWG dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu.

 

Auf Nachfrage erklärt StVR Loermann, dass von der durch die SPD gewünschten Beitragsfreiheit 26 Eltern betroffen wären, dies würde die Elternbeiträge in der OGS um weitere 6.000 € verringern.

 

Auf den Hinweis des StVR Loermann, dass aufgrund der jährlich wechselnden Einkommensstruktur jedoch eine genaue Zahl nicht ermittelbar sei, erklärt Ratsherr Multhaupt, den Prüfungsauftrag an die Verwaltung diesbezüglich zurückzuziehen.

 

Bürgermeister Temme erklärt, dass es wünschenswert sei, mehr Geld in die Qualität zu investieren und hinterfragt den Antrag der SPD dahingehend, da man dadurch auch gut situierte Eltern beitragsfrei halten würde.

 

Nach abgeschlossener Diskussion formuliert Bürgermeister Temme den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt und lässt darüber abstimmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, die Beitragspflicht für den Personenkreis die Leistungen nach dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, aufrecht zu erhalten.

 

Bürgermeister Temme formuliert den Antrag der SPD-Fraktion wie folgt und lässt darüber abstimmen:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion mit 11 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Ja-Stimmen ab, die Änderung des § 6 (4) der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „offenen Ganztagsschule“ im Primarbereich der Stadt Brakel dahingehend zu ändern, dass, sollten mehrere Kinder einer Familie oder von Personen, die nach § 3 an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig auf dem Gebiet der Stadt Brakel ein Angebot im Sinne dieser Beitragssatzung oder – ein Angebot im Sinne der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wahrnehmen, bei gleicher Höhe der Elternbeiträge nur ein Beitrag erhoben wird.