Der Ortstermin wurde ausgelöst durch entsprechende Nachfragen an Herrn Bürgermeister Temme im Rahmen der örtlichen CDU-Mitgliederversammlung im Oktober 2018.

 

Der Mühlgraben weist teilweise eine sehr geringe Wasserführung sowie eine starke Verkrautung auf. Dies führt zu erheblichen Schlammablagerungen im Gewässerverlauf.

 

Anwohner fordern die Verantwortlichen dementsprechend zu einer regelmäßigeren Räumung des Gewässers auf. Grundsätzlich besteht, wie bei vielen anderen innerörtlichen Gewässern auch, ein Konflikt zwischen Erwartungen der Anlieger und den wasserwirtschaftlichen/naturschutzrechtlichen Restriktionen der Aufsichtsbehörden.

 

Im Mai 2018 ist eine größere Aktion vom Bauhof mit Unterstützung der Fa. Stender (Baggereinsatz) erfolgt, hierbei ist der Bereich vom Wehr bis zum Wasserplatz ausgehoben worden. Ein weiterer Baggereinsatz ist für dieses Jahr noch direkt am Teich beim Wasserspielplatz geplant. In den letzten Jahren ist die Stadt Brakel verstärkt tätig gewesen, sei es an der Uferböschung oberhalb der Mühle, im Mühlengraben selbst oder auch in der Brucht.

 

 

Zum weiteren fachlichen Hintergrund:

 

Die Stadt ist per WHG gewässerunterhaltungspflichtig, so auch an Brucht und Mühlengraben. Die Aufgabe besteht hauptsächlich in der Freihaltung des Abflussprofils, bzw. der Beseitigung von Abfluss-Hindernissen z.B. durch umgestürzte Bäume, Äste und abgelagertes Sediment. Regelrechte Entkrautungen mit starker Reduktion des Gewässerbewuchses sollen nach Ansicht zahlreicher Fachbeiträge und auch der Unteren Wasserbehörde nicht regelmäßig, sondern eher in Ausnahmen stattfinden. Die Gewässerunterhaltung umfasst ebenfalls die Pflege und Entwicklung der Gewässer zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes sowie der weiteren Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Daher wird aus gewässerökologischer Sicht oft der Leitsatz „so viel Eingriffe in das Gewässer wie nötig, so wenig wie möglich!“ formuliert.

 

Es wird auf das „Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“ des LANUV NRW verwiesen. Siehe unter https://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sondersam/handbnaturn/handbnaturn_start.htm

 

Bewirtschaftungspläne für die Brucht und den Mühlgraben bestehen nicht. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beziehen sich auf die Gewässersohle, das Ufer und das Gewässerumfeld. Hierbei sind der Gewässertyp und dessen hydraulischen Eigenschaft und Funktion zu berücksichtigen. Daher sind es in der Regel Einzelfallentscheidungen, bei der zudem Schonzeiten (Brut- und Laichzeiten) zu beachten sind. Sie sind idealerweise vor Ort zwischen den Stadt, Anliegern bzw. Ortsvorsteher und bei Bedarf mit den Unteren Landschafts- und Wasserbehörden abzustimmen.

 

Aus fachlicher Sicht ist der Mühlengraben für den Hochwasserabfluss von untergeordneter Bedeutung im Vergleich zur Brucht. Die UWB ist ebenfalls der Ansicht, dass der Mühlengraben im Vergleich zur Brucht das untergeordnete Gewässer ist. Daher soll bei geringen Abflüssen hauptsächlich das Wasser durch die Brucht fließen.

 

Abschließend die Anmerkung, dass, sofern die angedachte Fischtreppe im Bereich des Wehrs mittelfristig zum Tragen kommt, der Wasserabfluß weitestgehend über das Hauptgewässer geführt werden muss. In Trockenperioden, wie in diesem Sommer, kann nach derzeitigem Planungsstand nicht ausgeschlossen werden, dass der Mühlengraben gar kein Wasser mehr aus der Brucht führt, sondern lediglich der Ortsentwässerung dient.

 

Der BZA schlägt vor, im Falle des Umbaus der Wehranlage an der Bleiche ein Absetzbecken für Sedimente im Oberlauf der zukünftigen Fischtreppe anzulegen.