Sitzung: 28.11.2018 Bezirksausschuss Bellersen
Der Ortstermin wurde ausgelöst durch entsprechende Nachfragen an Herrn
Bürgermeister Temme im Rahmen der örtlichen CDU-Mitgliederversammlung im
Oktober 2018.
Der Mühlgraben weist teilweise eine sehr geringe Wasserführung sowie
eine starke Verkrautung auf. Dies führt zu erheblichen Schlammablagerungen im
Gewässerverlauf.
Anwohner fordern die Verantwortlichen dementsprechend zu einer
regelmäßigeren Räumung des Gewässers auf. Grundsätzlich besteht, wie bei vielen
anderen innerörtlichen Gewässern auch, ein Konflikt zwischen Erwartungen der
Anlieger und den wasserwirtschaftlichen/naturschutzrechtlichen Restriktionen
der Aufsichtsbehörden.
Im Mai 2018 ist eine größere Aktion vom Bauhof mit Unterstützung der Fa.
Stender (Baggereinsatz) erfolgt, hierbei ist der Bereich vom Wehr bis zum
Wasserplatz ausgehoben worden. Ein weiterer Baggereinsatz ist für dieses Jahr
noch direkt am Teich beim Wasserspielplatz geplant. In den letzten Jahren ist
die Stadt Brakel verstärkt tätig gewesen, sei es an der Uferböschung oberhalb
der Mühle, im Mühlengraben selbst oder auch in der Brucht.
Zum weiteren fachlichen Hintergrund:
Die Stadt ist per WHG gewässerunterhaltungspflichtig, so auch an Brucht
und Mühlengraben. Die Aufgabe besteht hauptsächlich in der Freihaltung des
Abflussprofils, bzw. der Beseitigung von Abfluss-Hindernissen z.B. durch
umgestürzte Bäume, Äste und abgelagertes Sediment. Regelrechte Entkrautungen
mit starker Reduktion des Gewässerbewuchses sollen nach Ansicht zahlreicher
Fachbeiträge und auch der Unteren Wasserbehörde nicht regelmäßig, sondern eher
in Ausnahmen stattfinden. Die Gewässerunterhaltung umfasst ebenfalls die Pflege
und Entwicklung der Gewässer zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes
sowie der weiteren Ziele nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Daher wird aus
gewässerökologischer Sicht oft der Leitsatz „so viel Eingriffe in das Gewässer
wie nötig, so wenig wie möglich!“ formuliert.
Es wird auf das „Handbuch zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern“
des LANUV NRW verwiesen. Siehe unter https://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/sondersam/handbnaturn/handbnaturn_start.htm
Bewirtschaftungspläne für die Brucht und den Mühlgraben bestehen nicht.
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beziehen sich auf die Gewässersohle, das
Ufer und das Gewässerumfeld. Hierbei sind der Gewässertyp und dessen
hydraulischen Eigenschaft und Funktion zu berücksichtigen. Daher sind es in der
Regel Einzelfallentscheidungen, bei der zudem Schonzeiten (Brut- und
Laichzeiten) zu beachten sind. Sie sind idealerweise vor Ort zwischen den
Stadt, Anliegern bzw. Ortsvorsteher und bei Bedarf mit den Unteren Landschafts-
und Wasserbehörden abzustimmen.
Aus fachlicher Sicht ist der Mühlengraben für den Hochwasserabfluss von
untergeordneter Bedeutung im Vergleich zur Brucht. Die UWB ist ebenfalls der
Ansicht, dass der Mühlengraben im Vergleich zur Brucht das untergeordnete
Gewässer ist. Daher soll bei geringen Abflüssen hauptsächlich das Wasser durch
die Brucht fließen.
Abschließend die Anmerkung, dass, sofern die angedachte Fischtreppe im
Bereich des Wehrs mittelfristig zum Tragen kommt, der Wasserabfluß
weitestgehend über das Hauptgewässer geführt werden muss. In Trockenperioden,
wie in diesem Sommer, kann nach derzeitigem Planungsstand nicht ausgeschlossen
werden, dass der Mühlengraben gar kein Wasser mehr aus der Brucht führt,
sondern lediglich der Ortsentwässerung dient.
Der BZA schlägt vor, im Falle des Umbaus der Wehranlage an der Bleiche
ein Absetzbecken für Sedimente im Oberlauf der zukünftigen Fischtreppe
anzulegen.