Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzer des ÖPNVs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Es besteht somit eine Verpflichtung zur Ausstattung von Bushaltestellen mit Hochbordsteinen (Buskapsteine) bis 2022. Eine Umsetzung in zentraler Ortslage (Haltestelle Volksbank/Kirche) gestaltet sich schwierig. Eine erforderliche Anhebung um 17 cm führt zu erheblichen Änderungen der Zufahrten der Anwohner. Ein Fahrversuch hat zudem ergeben, dass die Anlage des Hochbordsteins in der bestehenden Kurve (etwa vor Haus Grewe) nicht möglich wäre.

 

Soweit ein Richtungswechsel des Busverkehrs erfolgen würde, hätte dies einen Wegfall aller Parkplätze auf der „Insel“ vor der Volksbank zur Folge.

 

Als Alternative wird die aufgegebene Haltestelle „Wehmekamp“ vorgeschlagen. Diese könnte als zweite, dann barrierefreie Haltestelle angefahren werden. Die Haltestelle „Volksbank/Kirche“ bliebe davon unberührt. Eine Aufgabe der zentral im Dorf gelegenen Haltestelle „Volksbank/Kirche“ ist aus Sicht des BZA nicht akzeptabel.

 

 

Votum des BZA:

 

Der BZA äußert Bedenken gegen den Standort „Volksbank/Kirche“ (Insel). Als Argumente gegen den Standort sprechen vor allem die dann nicht mehr gegebene Verkehrssicherheit für Kinder (Kreuzen der Straße bei einfahrendem Busverkehr, Hauptstraße L 825 im Rücken der Kinder) die technische Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Lösung (Schleppkurve der Busse, damit verbundene erforderliche Länge der entstehenden Haltestelle) sowie die Sicherheit für die Busfahrzeuge (schlechte Einsehbarkeit der Hauptstraße für den Busfahrer).

 

Der BZA bittet alternativ um Ausbau der ehemaligen Bushaltestelle „Wehmekamp“. Hier stehen eine Haltebucht in vermutlich ausreichender Länge sowie ein Wetterschutz bereits zur Verfügung. Die Baumaßnahmen wären mit deutlich geringerem Aufwand realisierbar.

 

Auch im Falle einer Realisierung dieser Variante besteht der BZA zwingend auf einer Beibehaltung der jetzigen Bushaltestelle „Volksbank/Kirche“ als dorfzentral gelegener Haltestelle.

 

Es wird um Vorlage einer entsprechenden Entwurfsplanung zur Entscheidung gebeten.