Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig, einer vorhabenbezogenen Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der „Ostheimer Straße“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und dementsprechend einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Kernstadt Brakel aufzustellen.

 

Gleiches gilt für eine dahingehende Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel.


Die NATURSTROM AG beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der „Ostheimer Straße“ in der Kernstadt Brakel.

 

Herr Gruhlich erläutert anschließend seitens des Unternehmens das Vorhaben im Detail. Ziel sei es, einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Solarkraftkorridor zu schaffen, die Fläche werde mit insgesamt 2406 Modulen (Gestelltechnik: 6 Module quer mit 20 % Neigung nach Süden) ausgestattet und eine Gesamtleistung von ca. 757 kWp erbringen.

 

 

Auf Nachfrage teilt StBR Groppe mit, dass bereits im Jahr 2012 Planungen für die Errichtung eines derartigen Korridors bestanden. Gescheitert sei dieses Vorhaben letztendlich an den Vorgaben durch den Landschaftsschutz und die Bedenken der Anwohner.

Auch im Rahmen der vorliegenden Planungen werde zur Änderung des Flächennutzungsplanes natürlich eine Bürgerbeteiligung erfolgen und geprüft, in wie weit die Maßnahme in den Landschaftsschutz eingreife.

 

Da der Stadt Brakel die Planungshoheit obliege, werde durch den heutigen Beschluss der Grundstein für das weitere Verfahren gelegt, in dem dann alle notwendigen Prüfungen und Gutachten zum Landschaftsschutz, Artenschutz pp. erfolgen.

 

 

Die einzelnen Fraktionen signalisieren, dass sie das vorgestellte Konzept sehr begrüßen.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung