Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Abschlusses des Wirtschaftsjahres 2017 des Versorgungsunternehmens der Stadt Brakel (VUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2017 zu.

 

 

Ferner wird dem Rat folgendes empfohlen:

 

a)   Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 8.564.981,84 € und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt.

 

b)   Der Jahresfehlbetrag wird auf insgesamt 333.103,35 € festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.       
Die einzelnen Spartenergebnisse werden dabei wie folgt auf neue Rechnung vorgetragen:     
-Wasser- und Stromversorgung, Jahresüberschuss = 93.307,26 €      
-Beteiligungen, Jahresüberschuss = 86.054,56 €      
-Bäder, Jahresfehlbetrag = 512.465,17 €


Herr Hengelbrock trägt zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung des Versorgungsunternehmens der Stadt Brakel vor und erläutert die Ergebnisse nach Betriebszweigen. Hierbei geht er insbesondere auf das steigende Defizit des Dauerverlustbetriebes der Bäder ein.

 

Ratsherr Menke fragt an, ob das Unternehmen Westfalen Weser Energie ein Gewinn für die Stadt sei. Herr Hengelbrock bestätigt dies, da das Unternehmen weiterhin Gewinne ausweist. Betrachte man die zu leistenden Steuern, wäre ggfl. darüber nachzudenken, andere Strukturen zu bilden.

 

Ratsherrn Hanisch fragt an, in wieweit man die gestiegenen Wasserverluste reduzieren könne. Hierzu erläutert der techn. Betriebsleiter Münstermann, dass aktuell ein größerer Wasserrohrbruch im Bereich Bellersen/Bökendorf lokalisiert werden konnte, was sich sicherlich positiv auf die Verlustmenge auswirken werde.

 

Der Vorsitzende Giefers hält abschließend fest, dass die Verluste der Bäder s. E. nicht aus den Augen verloren werden dürfen. Ein weiterer Diskussionsbedarf ergab sich nicht.