Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Antrag des Bezirksausschussvorsitzenden wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll 50 km/h nicht überschreiten. Dieses soll durch eine Versetzung des Ortsschildes oder eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt werden.

 


Im Rahmen der Planungen für die Umgestaltung der „Neuen Straße“ soll zudem eine Querungshilfe im Bereich des Schlehdornweges realisiert werden, dieses wurde in den entsprechenden Dorfwerkstätten als Bestandteil der Maßnahme gewünscht.

 

Da diese Querungshilfe allerdings außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, bestehe keine Fördermöglichkeit aus Mitteln der Dorferneuerung. In Absprache mit dem zuständigen Landesbetrieb wurde nun die Planung erstellt, die 2019 durch den Straßenbaulastträger umgesetzt werde. Die Stadt Brakel habe die Kosten für die Planungen und den Grunderwerb zu tragen.

 

Herr Schütz vom Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim stellt anschließend die Detailplanungen vor. Die geplante Querungshilfe soll ca. 2,5 m breit und 4 m lang sein. Der vorhandene Graben soll verrohrt werden. Für eine vollumfängliche Verbesserung der Überquerungssituation und im Hinblick auf die Sicherheitsgefährdung von Kindern soll zudem folgendes geprüft werden:

 

1.) Das Ortsschild in Richtung Vauth-Sagel Höhe Hampel versetzen zu lassen oder alternativ

2.) Geschwindigkeitsreduzierung durch das beidseitige Aufstellen einer 50 km/h Beschilderung vor der Querungshilfe.

 

Diese beiden Optionen werden vom BZA einstimmig befürwortet.

 

StBR Groppe erklärt, dass die bestehende Problematik bereits durch den Landesbetrieb erkannt wurde und dort zuständigkeitshalber Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden.

 

Die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Querungshilfe möglicherweise an einer anderen Stelle realisieren zu wollen, entkräftet der Bezirksausschussvorsitzende dahingehend, dass die bestehenden Eigentumsverhältnisse keine andere Planvariante in diesem Bereich zulassen.