Beschluss:
Auf Antrag des Bezirksausschussvorsitzenden wird
folgender einstimmiger Beschluss
gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll 50 km/h
nicht überschreiten. Dieses soll durch eine Versetzung des Ortsschildes oder
eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt
werden.
Da
diese Querungshilfe allerdings außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, bestehe
keine Fördermöglichkeit aus Mitteln der Dorferneuerung. In Absprache mit dem zuständigen
Landesbetrieb wurde nun die Planung erstellt, die 2019 durch den
Straßenbaulastträger umgesetzt werde. Die Stadt Brakel habe die Kosten für die
Planungen und den Grunderwerb zu tragen.
Herr Schütz vom Planungs- und Ingenieurbüro
Müller aus Steinheim stellt
anschließend die Detailplanungen vor. Die geplante Querungshilfe soll ca. 2,5 m
breit und 4 m lang sein. Der vorhandene Graben soll verrohrt werden. Für eine
vollumfängliche Verbesserung der Überquerungssituation und im Hinblick auf die
Sicherheitsgefährdung von Kindern soll zudem folgendes geprüft werden:
1.)
Das
Ortsschild in Richtung Vauth-Sagel Höhe Hampel versetzen zu lassen oder
alternativ
2.)
Geschwindigkeitsreduzierung
durch das beidseitige Aufstellen einer 50 km/h Beschilderung vor der
Querungshilfe.
Diese beiden Optionen werden vom BZA
einstimmig befürwortet.
StBR Groppe
erklärt, dass die bestehende Problematik bereits durch den Landesbetrieb
erkannt wurde und dort zuständigkeitshalber Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden.
Die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Querungshilfe
möglicherweise an einer anderen Stelle realisieren zu wollen, entkräftet der
Bezirksausschussvorsitzende dahingehend, dass die bestehenden
Eigentumsverhältnisse keine andere Planvariante in diesem Bereich zulassen.