Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bezirksausschuss Erkeln beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Bauausschuss:

 

Die Ausbaumaßnahme soll zurückgestellt und zeitgleich bzw. im Anschluss an die Erneuerung der Ortsdurchfahrt „Neue Straße“ im Jahr 2020 durchgeführt werden. Insbesondere spricht der BZA die Empfehlung aus, dass eine enge Koordination der Planer der beiden Straßen (Neue Straße und Kapellenweg) insbesondere in der Ausgestaltung des Einmündungstrichters stattfinden solle. So könnten unmittelbar überschneidende Ausführungsarbeiten der Firmen und Kosten für die Anwohner im Einmündungsbereich zum Kapellenweg vermeiden werden. Zudem soll ab Ende des Grundstücks Kurtz der restliche Verlauf des Wirtschaftsweges Richtung „Hampenhäuser Berg“ und zur Kreisstraße nach Rheder, im Zuge der Wirtschaftswegeunterhaltung mit einer neuen Asphaltdecke versehen werden.

Es ist weiterhin zu prüfen, ob der Ausbau nicht nach KAG abzurechnen ist. Schließlich ist diese Straße nicht als Erschließungsstraße gebaut worden.

Sie diente als Verbindungsstraße nach Rheder und war bereits vor der heute, ab Haus Montino sichtbaren Bebauung, lt. Dokumentation des damaligen Bürgermeisters und Ortsheimatpflegers Ludwig Backhaus (der im Übrigen auch Anlieger war), wie alle Gemeindestraßen im Jahr 1952 geteert und in einem ordentlichen Zustand. Weitere Argumente für eine Abrechnung nach KAG finden sich in Niederschriften der letzten Sitzungen. Insbesondere hofft der Ausschuss darauf, dass der Bauausschuss aus den dargestellten sachlichen Gründen das Entgegenkommen des Bezirksausschusses würdigt und der Terminierung für 2020 zustimmt.

 


Der Bezirksausschuss Erkeln hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 die Planung zum Ausbau der Straße „Kapellenweg“ beraten und zwei Änderungswünsche formuliert.

 

1.)
Statt einer einzeiligen Rinne mit Rundbord wird eine dreizeilige Rinne aus Betonsteinpflaster bevorzugt und somit ein höhengleicher Ausbau von Fahrbahn und Gehweg.

2.)
Im Hinblick auf die Barrierefreiheit soll zudem der Ausbau des Gehweges in Asphalt geprüft werden.

 

In der Einwohnerversammlung sprachen sich die Anwohner dann einstimmig gegen den Ausbau der Straße aus. Grund hierfür sei die Beitragsveranlagung für die Herstellung der Erschließungsstraße.

 

Am 24.01.2018 wurde dieses Ergebnis erneut im Bauausschuss beraten und entschieden, die Angelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung nochmals an den Bezirksausschuss Erkeln zu verweisen.

 

Vor der heutigen gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und Bezirksausschusses fand unmittelbar zuvor ein Ortstermin im „Kapellenweg“ in Erkeln statt. Insbesondere für die Mitglieder des Bauausschusses konnte hierzu die Möglichkeit eingeräumt werden, sich selbst einen Eindruck vom Zustand der Straße zu verschaffen. Mit dem hieraus gewonnenen Wissen um die Beschaffenheit des „Kapellenweges“ konnte in den Tagesordnungspunkt 1.1 eingestiegen werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Raimund Giefers erklärt, der Bezirksausschuss Erkeln halte an seinem Beschluss fest, die Ausbaumaßnahme zeitlich zu verschieben und vertritt weiterhin die Auffassung, dass diese Straße nach KAG abgerechnet werden kann. Insbesondere die 2. Option wurde bereits in der Ortsbegehung von Anwohnern, wie auch Zuhörern in der Sitzung eindringlich gefordert. Hier sieht sich der BZA unmittelbar in der Pflicht, dieses Anliegen erneut an den Entscheidungsträger weiterzuleiten und einzufordern. Die Verschiebung der Maßnahme konkretisiert der Ausschuss wie folgt:

Der Ausbau soll zeitgleich im Jahresverlauf 2020 oder direkt im Anschluss an den Ausbau der Ortsdurchfahrt „Neue Straße“ erfolgen, da hier im Kreuzungsbereich eine entsprechende Abstimmung der beiden Maßnahmen sinnvoll erscheint.