Da
diese Querungshilfe allerdings außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, bestehe
keine Fördermöglichkeit aus Mitteln der Dorferneuerung. In Absprache mit dem zuständigen
Landesbetrieb wurde nun die Planung erstellt, die 2019 durch den
Straßenbaulastträger umgesetzt werde. Die Stadt Brakel habe die Kosten für die
Planungen und den Grunderwerb zu tragen.
Herr Schütz vom Planungs- und Ingenieurbüro
Müller aus Steinheim stellt
anschließend die Detailplanungen vor.
Der Ausschussvorsitzende erteilt Renate Korte vom Bezirksausschuss Erkeln das Wort, die aufgrund einer möglichen Sicherheitsgefährdung von
Kindern an dieser Stelle, starke Bedenken im Hinblick auf die bestehende
Geschwindigkeitsregelung äußert. Da die Querungshilfe außerhalb der Ortschaft
geplant sei, solle die zulässige Höchstgeschwindigkeit unbedingt auf 50 km/h
gedrosselt werden. Dieses könne einerseits durch eine Versetzung des
Ortsschildes oder aber auch durch eine entsprechende
Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt werden.
StBR Groppe
erklärt, dass die bestehende Problematik bereits durch den Landesbetrieb
erkannt wurde und dort zuständigkeitshalber Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden.
Die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Querungshilfe
möglicherweise an einer anderen Stelle realisieren zu wollen, entkräftet der
Bezirksausschussvorsitzende Giefers dahingehend,
dass die bestehenden Eigentumsverhältnisse keine andere Planvariante in diesem
Bereich zulassen.
Auf Antrag des
Bezirksausschussvorsitzenden Giefers wird folgender einstimmiger Beschluss durch
den Bezirksausschuss Erkeln gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in
diesem Bereich soll 50 km/h nicht überschreiten, was durch eine Versetzung des
Ortsschildes oder eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der
Querungshilfe erzielt werden kann.