Beschluss: einstimmig beschlossen


Im Rahmen der Planungen für die Umgestaltung der „Neuen Straße“ soll zudem eine Querungshilfe im Bereich des Schlehdornweges realisiert werden, dieses wurde in den entsprechenden Dorfwerkstätten als Bestandteil der Maßnahme gewünscht.

 

Da diese Querungshilfe allerdings außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, bestehe keine Fördermöglichkeit aus Mitteln der Dorferneuerung. In Absprache mit dem zuständigen Landesbetrieb wurde nun die Planung erstellt, die 2019 durch den Straßenbaulastträger umgesetzt werde. Die Stadt Brakel habe die Kosten für die Planungen und den Grunderwerb zu tragen.

 

Herr Schütz vom Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim stellt anschließend die Detailplanungen vor.

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt Renate Korte vom Bezirksausschuss Erkeln das Wort, die aufgrund einer möglichen Sicherheitsgefährdung von Kindern an dieser Stelle, starke Bedenken im Hinblick auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung äußert. Da die Querungshilfe außerhalb der Ortschaft geplant sei, solle die zulässige Höchstgeschwindigkeit unbedingt auf 50 km/h gedrosselt werden. Dieses könne einerseits durch eine Versetzung des Ortsschildes oder aber auch durch eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt werden.

 

StBR Groppe erklärt, dass die bestehende Problematik bereits durch den Landesbetrieb erkannt wurde und dort zuständigkeitshalber Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden.

 

Die Anregung des Ratsherrn Schulte, die Querungshilfe möglicherweise an einer anderen Stelle realisieren zu wollen, entkräftet der Bezirksausschussvorsitzende Giefers dahingehend, dass die bestehenden Eigentumsverhältnisse keine andere Planvariante in diesem Bereich zulassen.

 

Auf Antrag des Bezirksausschussvorsitzenden Giefers wird folgender einstimmiger Beschluss durch den Bezirksausschuss Erkeln gefasst: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich soll 50 km/h nicht überschreiten, was durch eine Versetzung des Ortsschildes oder eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vor der Querungshilfe erzielt werden kann.