Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt nach Abwägung der
vorgebrachten Anregungen einstimmig,
die Straße Kapellenweg gemäß dem vorgestellten Planentwurf auszubauen.
Der Planentwurf wird dahingehend geändert,
dass die Straße zum Gehweg eine dreizeilige Rinne erhält und der Gehweg
höhengleich in Rechteckpflaster hergestellt wird.
Der Bezirksausschuss Erkeln hat in seiner
Sitzung am 19.12.2017 die Planung zum Ausbau der Straße „Kapellenweg“ beraten
und zwei Änderungswünsche formuliert. Statt einer einzeiligen Rinne mit
Rundbord wird eine dreizeilige Rinne aus Betonsteinpflaster bevorzugt und somit
ein höhengleicher Ausbau von Fahrbahn und Gehweg gewünscht. Im Hinblick auf die
Barrierefreiheit soll zudem der Ausbau des Gehweges in Asphalt geprüft werden.
In der Einwohnerversammlung sprachen sich die Anwohner dann einstimmig gegen
den Ausbau der Straße aus. Grund hierfür sei die Beitragsveranlagung für die
Herstellung der Erschließungsstraße.
Am 24.01.2018 wurde dieses Ergebnis erneut im
Bauausschuss beraten und entschieden, die Angelegenheit vor der endgültigen
Beschlussfassung nochmals an den Bezirksausschuss Erkeln zu verweisen.
Vor der heutigen gemeinsamen Sitzung des
Bauausschusses und Bezirksausschusses fand ein Ortstermin im „Kapellenweg“ in
Erkeln statt.
Der Bezirksausschussvorsitzende Raimund Giefers erklärt, der Bezirksausschuss
halte an seinem Beschluss fest, die Ausbaumaßnahme zeitlich verschieben zu
wollen und weiterhin prüfen zu lassen, ob noch eine andere
Abrechnungsmöglichkeit bestehe.
Der
Bezirksausschuss Erkeln beschließt anschließend einstimmig als
Beschlussempfehlung für den Bauausschuss: Die Ausbaumaßnahme soll
zurückgestellt und zeitgleich oder im Anschluss an die
Erneuerung der Ortsdurchfahrt „Neue Straße“ in Erkeln durchgeführt werden.
Der Bauausschussvorsitzende Holtemeyer erklärt, dass der Ausbau ausreichend diskutiert wurde und alle vorgebrachten Bedenken sicherlich verständlich seien, es solle nun aber abschließend eine Beschlussfassung in der Sache erfolgen.
Die einzelnen Fraktionen sprechen sich abschließend und nach Abwägung aller Einwände ebenfalls für den Ausbau der Straße aus.