Herr Engel
geht nochmals detailliert auf die Gründe ein, die zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes
geführt haben und erläutert anschließend die einzelnen Verfahrensschritte.
Auf Nachfrage teilt Herr Engel mit, dass Klagen gegen Bebauungspläne oftmals in formellen
Fehlern begründet seien. Zudem stelle die Novellierung des Baugesetzbuches (2017)
höhere Anforderungen an den Umweltbericht und somit eine weitere
Herausforderung dar.
Im Hinblick auf die Größe der ausgewiesenen
Ausgleichsfläche im Bebauungsplan teilt StBR Groppe mit, dass eine Ansiedlung weiterer Gewerbeflächen in diesem
Bereich seitens der Eigentümer nicht gewünscht werde. Er verweist in diesem
Zusammenhang auch auf die vorrangige Gewerbeansiedlung im Gewerbegebiet Brakel-West-Riesel.