Tobias Gadzinski berichtet darüber, dass das bekannte Grundstück schon immer in der Bebauung zugeführt werden sollte. Franz Allerkamp teilt mit, dass schon bei der Überplanung des Baugebietes dieses Grundstück mit in die Verwertung aufgenommen worden ist und dass der Wendehammer nur so lange Bestand habe, bis ein Bauinteressent gefunden wird. Dies wird auch von den damaligen BZA-Mitgliedern bestätigt. Da mögliche Interessenten aber nicht die gesamte Fläche von ca. 1100 m² erwerben möchten, sind lt. Verwaltung der geplante Fußweg und eine weitere Fläche zur anderweitigen Nutzung möglich.

 

Die Mitglieder des BZA sprechen sich einstimmig für die Veräußerung aus, damit auch diese Baulücke geschlossen wird.