Die Vorsitzende stellt den Plan vor, welcher vorsieht, dass die Stadt einen Teil der Fläche an einen Anrainer veräußert. Die Stadt hat keine Bedenken.

Die Diskussion wird unterbrochen, um dem Kaufinteressenten die Möglichkeit zu geben auf Fragen zu antworten. Hauptfrage ist, ob das Vorgehen mit anderen Anrainern abgesprochen ist, was nicht der Fall ist.

Hr. Volkhausen erklärt, dass die Wegefläche nicht eingezäunt wird, so dass Hr. Volmer mit seinen landwirtschaftlichen Geräten nicht beeinträchtigt wird. (Sitzung wird 25 min. unterbrochen!)

Der BZA beschließt mehrheitlich bei 6 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung:
Dem Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegenetz NRW für den städtischen Wege in der Gemarkung Bökendorf, Flur 7, Flurstück 80 wird zugestimmt, da dieser Wege keine Verkehrsbedeutung  mehr hat. Die Wegefläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an einen Interessenten veräußert.