Beschluss:

 

Es wird bei 1 Stimmenthaltung einstimmig festgestellt, dass der Ausbau der Straße "Am Königsfeld" den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB entspricht und die Erschließung der anliegenden Grundstücke sichergestellt ist.


 

StBR Groppe gibt nochmals einen umfassenden Überblick laut Vorlage. Bei Straßen, für die nach § 127 Abs. 1 BauGB Erschließungsbeiträge (erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen) erhoben werden, sind bebauungsplanersetzende Beschlüsse des Rates der Stadt gem. § 125 Abs. 2 BauGB notwendig, wenn kein Bebauungsplan vorliege. Ein bebauungsplanersetzender Beschluss des Rates sei daher erforderlich, eine rechtssichere Erhebung von Erschließungsbeiträgen durchführen zu können.