Beschluss:
Der
Bauausschuss stimmt einer teilweisen Änderung der Ferienhausnutzung in
Dauerwohnen einstimmig zu und
beschließt dementsprechend,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 - 1. Änderung „Feriendorf Bellersen“
im Stadtbezirk Brakel-Bellersen aufzustellen.
Der
Ausschussvorsitzende berichtet, dass eine teilweise
Änderung der bislang im Bebauungsplan (Nr. 5 „Schlingweg“) angegebenen Nutzung
(SO Ferienhäuser) der Häuser des Feriendorfes Brakel-Bellersen zur reinen
Ferienvermietung in Dauerwohnen geplant sei. Der Charakter des Feriendorfes mit
Angeboten für Gäste werde allerdings weiter erhalten. Er erteilt anschließend Herrn
Hasenbein vom Feriendorf „Natur Pur“
in Bellersen das Wort, der auf die
Beweggründe eingeht, die letztendlich zu dieser Entscheidung führten. Mit einer
Reduzierung der Ferienwohneinheiten und damit verbundenen höheren Auslastung wäre
die Sicherheit gegeben, das Feriendorf und auch das Restaurant familiär
weiterführen zu können.
Bürgermeister
Temme berichtet anschließend über
die bereits stattgefundenen Vorgespräche mit Familie Hasenbein und appelliert
an den Bauausschuss, dieses Vorhaben entsprechend zu unterstützen.
Anschließend werde die Einleitung
eines Bebauungsplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. §
12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. Der Antrag sei begründet mit der Verhältnismäßigkeit
der Mittel zur Bewirtschaftung des Feriendorfes; die Weiterführung könne nicht
mehr gewährleistet werden.
Aufstellungsbeschluss
zur Bauleitplanung