Beschluss: weitergeleitet

StOVR Frischemeier gibt den Anwesenden einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt. Im Rahmen der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ wurde durch das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung Planung“, Dortmund, in enger Abstimmung mit Politik und Verwaltung ein endfassungstauglicher Konzept-Entwurf erarbeitet. Dieser wurde am 24. Januar 2018 in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses und des Bauausschusses durch das Fachbüro vorgestellt. Die Gremien haben anschließend entschieden, die Angelegenheit zunächst an die einzelnen Fraktionen zur detaillierten Beratung zu verweisen.

 

Eine Beratung innerhalb der Fraktionen sei zwischenzeitlich erfolgt.

 

Der Konzeptentwurf solle nunmehr entsprechend beraten und als Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung) dienen.

 

StOVR Frischemeier geht anschließend auf den Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung ein. Geplant sei eine moderate Aufweitung der bisherigen Bauleitplanung (Sanierungsgebiets-Bebauungsplan) zum Thema „Wohnen im Erdgeschoss“. Die Wohnfunktion solle - im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 30 - zukünftig im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße - optional als Angebot(splanung) - auch im Erdgeschoss ermöglicht und zugelassen werden.

 

Dieses bereits im Vorfeld diskutierte und nunmehr als städtebaulich sinnvoll erachtete Ziel erfordere eine dahingehende Zulässigkeitsregelung, die rechtsverbindlich nur mit einem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanänderung) umgesetzt werden könne, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung), dessen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren aus den vorgestellten Unterlagen zum Einzelhandelskonzept entwickelt werden; Auftragnehmer werde der Kreis Höxter. Er wiest abschließend darauf hin, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel nicht erforderlich werde.

 

Bürgermeister Hermann Temme fügt abschließend hinzu, dass bei sämtlichen Planungen auch immer die Geschäftsinhaber im Mittelpunkt stehen sollten und berichtet in diesem Zusammenhang über den durchweg positiven Kontakt aufgrund des Leerstands- und Fassadenprogramms.

Er ist sehr erfreut über die Entwicklung dieses Konzeptes, welches künftig auch den Innenstadtbereich und die Warburger Straße miteinander verknüpfen solle. Er stellt abschließend nochmals klar heraus, dass der Bebauungsplan als gesetzliches Instrument bindend sei und das Einzelhandelskonzept lediglich konzeptioniere und nicht gesetzlich binde.

 

Der Ausschussvorsitzende Robert Rissing bittet die Ausschussmitglieder anschließend um Stellungnahme. Die UWG/CWG-Fraktion befürworte die Umwandlung von Geschäftsansiedlungen in Wohnraum, und zwar nicht nur in der Ostheimer Straße, sondern auch im Innenstadtbereich. Sofern eine gewerbliche Nutzung nicht mehr möglich sei und ein Gebäude beispielsweise bereits seit 3 Jahren leer stehe, solle den Eigentümern die Möglichkeit einer Umnutzung geboten werden. Diese werden sich keinesfalls leichtfertig für eine Nutzungsänderung entscheiden, da die Mieteinnahmen für Wohnraum erheblich geringer ausfallen.

 

Ratsherr Hanisch berichtet, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde, um so das Wohnen im Erdgeschoss zunächst im südlichen Teil der Ostheimer Straße zu ermöglichen. So können zunächst erste Erfahrungswerte gesammelt werden, bevor über eine generelle Ausweitung in den Innenstadtbereich nachgedacht werde.

 

Es ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Meinungen zu diesem Thema erneut eine kontroverse Diskussion.

 

Bürgermeister Temme erkennt die Vorschläge und Überlegungen der einzelnen Parteien hoch an, bittet allerdings zu bedenken, dass es sich bei dem Bebauungsplan um eine Satzung handele, in die beispielsweise keine Leerstandsfristen aufgenommen werden können.

 

Das Ausschussmitglied Wolfgang Ewen kritisiert, dass die Thematik bereits seit 7 Jahren ohne zufriedenstellendes Ergebnis behandelt werde. Er sieht die Gefahr, dass eine teilweise Erlaubnis zur Umnutzung für Ärger unter den einzelnen Immobilienbesitzern sorgen könne. Bürgermeister Temme weiß um die Sensibilität dieser Thematik, bittet allerdings, wie vorgeschlagen, zunächst im Bereich der Ostheimer Straße mit einem Teilbereich zu starten.

 

Der Ausschussvorsitzende Rissing fügt hinzu, dass sämtliche Städte mit diesen Problemen zu kämpfen haben. Es sei vorteilhafter sich den Tatsachen zu stellen und das Bild der Innenstadt optisch aufwerten zu wollen. Durch die heutige Beschlussfassung bliebe das Innenstadtbild allerdings weiterhin unverändert.

 

Auf Anfrage von Michael Saalfeld erklärt StOVR Frischemeier, dass zunächst im Randbereich mit einer Umnutzung begonnen werden muss und eine zeitlich vorangehende Umnutzung im Innenstadtbereich daher auch nicht begründbar sei.

Bürgermeister Temme merkt an, dass das primäre Ziel der Bauleitplanung auch weiterhin die gewerbliche Nutzung der Flächen sei und die Umwandlung in entsprechenden Wohnraum nur als sekundäre Maßnahme gesehen werden sollte.

Ratsherr Disse bittet ebenfalls zu bedenken, dass bereits seit mehr als 7 Jahren intensive Bemühungen zur Belebung der Brakeler Innenstadt vollzogen wurden. Da kaum Aussicht auf weitere Erfolge bestehe, sollte seiner Meinung nach auf diesen Missstand reagiert werden.

 

Ratsfrau Neu äußert Bedenken im Hinblick auf die bestehende Gastronomie und den „Annentag“ im Innenstadtbereich, sofern hier künftig Wohnungen angesiedelt werden sollten. Da die vorhandenen Gewerbeflächen zu klein für bestimmte Geschäftsansiedlungen seien, regt sie an, möglicherweise Geschäftsräume miteinander zu verbinden und im Resultat größere Verkaufsflächen anbieten zu können.

StOVR Frischemeier berichtet, dass die Thematik bereits im Einzelhandelskonzept aufgegriffen wurde und über Eigentümergemeinschaften nachgedacht werde.

 

Da erneut mit keiner Einigung in der Angelegenheit zu rechnen ist, regt Ratsherr Hanisch an, die Diskussion unter Einbeziehung der heute vorgebrachten Argumente nochmals parteiintern zu beraten. Die Wirtschaftsförderungsausschuss stimmt diesem Vorschlag anschließend einvernehmlich zu.