Sitzung: 20.06.2018 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Kultur
Beschluss: weitergeleitet
Vorlage: 660/2014-2020/1
StOVR Frischemeier gibt den Anwesenden einen detaillierten Überblick über den Sachverhalt. Im Rahmen der Fortschreibung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ wurde durch das Büro „Junker + Kruse Stadtforschung Planung“, Dortmund, in enger Abstimmung mit Politik und Verwaltung ein endfassungstauglicher Konzept-Entwurf erarbeitet. Dieser wurde am 24. Januar 2018 in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses und des Bauausschusses durch das Fachbüro vorgestellt. Die Gremien haben anschließend entschieden, die Angelegenheit zunächst an die einzelnen Fraktionen zur detaillierten Beratung zu verweisen.
Eine Beratung innerhalb der Fraktionen sei zwischenzeitlich erfolgt.
Der Konzeptentwurf solle nunmehr entsprechend
beraten und als Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
(Informationsveranstaltung) dienen.
StOVR Frischemeier geht anschließend auf den Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung ein. Geplant sei eine moderate Aufweitung der bisherigen Bauleitplanung (Sanierungsgebiets-Bebauungsplan) zum Thema „Wohnen im Erdgeschoss“. Die Wohnfunktion solle - im Gegensatz zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 30 - zukünftig im südlichen Abschnitt der Ostheimer Straße - optional als Angebot(splanung) - auch im Erdgeschoss ermöglicht und zugelassen werden.
Dieses
bereits im Vorfeld diskutierte und nunmehr als städtebaulich sinnvoll erachtete
Ziel erfordere eine dahingehende Zulässigkeitsregelung, die rechtsverbindlich
nur mit einem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanänderung) umgesetzt werden könne,
da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es werde sich dabei um einen sog. Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB)
handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung), dessen Planinhalte
als Grundlage für das weitere Verfahren aus den vorgestellten Unterlagen zum Einzelhandelskonzept
entwickelt werden; Auftragnehmer werde der Kreis Höxter. Er wiest abschließend
darauf hin, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel nicht
erforderlich werde.
Bürgermeister Hermann Temme fügt abschließend hinzu, dass bei sämtlichen Planungen auch
immer die Geschäftsinhaber im Mittelpunkt stehen sollten und berichtet in
diesem Zusammenhang über den durchweg positiven Kontakt aufgrund des
Leerstands- und Fassadenprogramms.
Er ist sehr erfreut über die Entwicklung
dieses Konzeptes, welches künftig auch den Innenstadtbereich und die Warburger
Straße miteinander verknüpfen solle. Er stellt abschließend nochmals klar
heraus, dass der Bebauungsplan als gesetzliches Instrument bindend sei und das
Einzelhandelskonzept lediglich konzeptioniere und nicht gesetzlich binde.
Der Ausschussvorsitzende Robert Rissing bittet die Ausschussmitglieder anschließend
um Stellungnahme. Die UWG/CWG-Fraktion befürworte die Umwandlung von
Geschäftsansiedlungen in Wohnraum, und zwar nicht nur in der Ostheimer Straße,
sondern auch im Innenstadtbereich. Sofern eine gewerbliche Nutzung nicht mehr
möglich sei und ein Gebäude beispielsweise bereits seit 3 Jahren leer stehe,
solle den Eigentümern die Möglichkeit einer Umnutzung geboten werden. Diese
werden sich keinesfalls leichtfertig für eine Nutzungsänderung entscheiden, da
die Mieteinnahmen für Wohnraum erheblich geringer ausfallen.
Ratsherr Hanisch
berichtet, dass die CDU-Fraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen werde, um so
das Wohnen im Erdgeschoss zunächst im südlichen Teil der Ostheimer Straße zu
ermöglichen. So können zunächst erste Erfahrungswerte gesammelt werden, bevor
über eine generelle Ausweitung in den Innenstadtbereich nachgedacht werde.
Es ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen
Meinungen zu diesem Thema erneut eine kontroverse Diskussion.
Bürgermeister Temme erkennt die Vorschläge und Überlegungen der einzelnen
Parteien hoch an, bittet allerdings zu bedenken, dass es sich bei dem Bebauungsplan
um eine Satzung handele, in die beispielsweise keine Leerstandsfristen aufgenommen
werden können.
Das Ausschussmitglied Wolfgang Ewen kritisiert, dass die Thematik
bereits seit 7 Jahren ohne zufriedenstellendes Ergebnis behandelt werde. Er
sieht die Gefahr, dass eine teilweise Erlaubnis zur Umnutzung für Ärger unter
den einzelnen Immobilienbesitzern sorgen könne. Bürgermeister Temme weiß um die Sensibilität dieser
Thematik, bittet allerdings, wie vorgeschlagen, zunächst im Bereich der
Ostheimer Straße mit einem Teilbereich zu starten.
Der Ausschussvorsitzende Rissing fügt hinzu, dass sämtliche Städte mit diesen Problemen zu
kämpfen haben. Es sei vorteilhafter sich den Tatsachen zu stellen und das Bild
der Innenstadt optisch aufwerten zu wollen. Durch die heutige Beschlussfassung
bliebe das Innenstadtbild allerdings weiterhin unverändert.
Auf Anfrage von Michael Saalfeld erklärt StOVR Frischemeier,
dass zunächst im Randbereich mit einer Umnutzung begonnen werden muss und eine zeitlich
vorangehende Umnutzung im Innenstadtbereich daher auch nicht begründbar sei.
Bürgermeister Temme merkt an, dass das primäre Ziel der Bauleitplanung auch
weiterhin die gewerbliche Nutzung der Flächen sei und die Umwandlung in
entsprechenden Wohnraum nur als sekundäre Maßnahme gesehen werden sollte.
Ratsherr Disse
bittet ebenfalls zu bedenken, dass bereits seit mehr als 7 Jahren intensive
Bemühungen zur Belebung der Brakeler Innenstadt vollzogen wurden. Da kaum
Aussicht auf weitere Erfolge bestehe, sollte seiner Meinung nach auf diesen
Missstand reagiert werden.
Ratsfrau Neu
äußert Bedenken im Hinblick auf die bestehende Gastronomie und den „Annentag“
im Innenstadtbereich, sofern hier künftig Wohnungen angesiedelt werden sollten.
Da die vorhandenen Gewerbeflächen zu klein für bestimmte Geschäftsansiedlungen seien,
regt sie an, möglicherweise Geschäftsräume miteinander zu verbinden und im Resultat
größere Verkaufsflächen anbieten zu können.
StOVR Frischemeier
berichtet, dass die Thematik bereits im Einzelhandelskonzept aufgegriffen wurde
und über Eigentümergemeinschaften nachgedacht werde.
Da erneut mit keiner Einigung in der
Angelegenheit zu rechnen ist, regt Ratsherr Hanisch an, die Diskussion unter Einbeziehung der heute
vorgebrachten Argumente nochmals parteiintern zu beraten. Die
Wirtschaftsförderungsausschuss stimmt diesem Vorschlag anschließend
einvernehmlich zu.