Zum Schreiben der Verwaltung an die Vorsitzenden der Betreibervereine erkundigt sich Ratsherr Disse zu der dort aufgeführten ausnahmsweisen Abweichung von den in der Entgeltordnung genannten Beträge.

 

StAR Frischemeier erläutert hierzu, dass entsprechend den Regelungen von den genannten Mietbeträgen nur im Ausnahmefall abgewichen werden kann und diese Ausnahmen bei der Verwaltung beantragt werden müssen.

 

Auf den Hinweis von Ratsherrn Multhaupt hinsichtlich der erhöhten Belastung der Bürger durch die s. E. relativ hohen Mietbeträge wird seitens der Verwaltung darauf verwiesen, dass die Festlegung der Mindestbeträge den Effekt erzielen sollen, dass keine Konkurrenzsituation der Hallen untereinander entsteht.