Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Gemäß § 82 der Gemeindeordnung wird von den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zwar

 

im Verwaltungshaushalt in Höhe von      34.895,91 €

im Vermögenshaushalt in Höhe von                    2.552,90 €

 

Kenntnis genommen.