Beschluss:
Gemäß § 82 der Gemeindeordnung wird von den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zwar
im
Verwaltungshaushalt in Höhe von 34.895,91 €
im
Vermögenshaushalt in Höhe von 2.552,90 €
Kenntnis genommen.