Sitzung: 30.10.2008 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig:
„Aufgrund des § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in der nach § 9 NKFG NRW bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung, wird die Jahresrechnung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2007, aufgestellt am 04.02.2008, angenommen und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt“.
Die Jahresrechnung 2007 schließt wie folgt ab:
Einnahmen/Ausgaben |
Verwaltungs- haushalt € |
Vermögens- haushalt € |
1 |
2 |
3 |
Soll-Einnahmen + Neue Haushaltseinnahmereste ./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste |
27.545.594,80 0,00 0,00 4.970,27 |
7.067.051,96 0,00 300.000,00 1.150,23 |
Summe bereinigte Soll-Einnahmen |
27.540.624,53 |
6.765.901,73 |
Soll-Ausgaben + Neue Haushaltsausgabereste ./. Abgang alter Haushaltsausgabereste ./. Abgang alter Kassenausgabereste |
27.279.073,54 276.582,90 15.031,91 0,00 |
6.270.753,66 618.707,78 123.559,71 0,00 |
Summe bereinigte Soll-Ausgaben |
27.540.624,53 |
6.765.901,73 |
Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
nachrichtlich: In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt enthaltener Überschuss nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 2.002.463,13 € Höhe der Zuführung zum Vermögens- haushalt 3.939.884,51 € Höhe der Mindestzuführung 419.352,80 € |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt Ratsherr Giefers, dass der Ausschuss in seiner Sitzung dem Beschluss einstimmig zugestimmt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt hat.