Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig:

 

„Aufgrund des § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in der nach § 9 NKFG NRW bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung, wird die Jahresrechnung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2007, aufgestellt am 04.02.2008, angenommen und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt“.

 

Die Jahresrechnung 2007 schließt wie folgt ab:

 

Einnahmen/Ausgaben

Verwaltungs-

haushalt

Vermögens-

haushalt

1

2

3

Soll-Einnahmen

+  Neue Haushaltseinnahmereste

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

27.545.594,80

0,00

0,00

4.970,27

7.067.051,96

0,00

300.000,00

1.150,23

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

27.540.624,53

6.765.901,73

Soll-Ausgaben

+  Neue Haushaltsausgabereste

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

./. Abgang alter Kassenausgabereste

27.279.073,54

276.582,90

15.031,91

0,00

6.270.753,66

618.707,78

123.559,71

0,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

27.540.624,53

6.765.901,73

Fehlbetrag

0,00

0,00

nachrichtlich:

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

enthaltener Überschuss nach

§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO                                                  2.002.463,13 €

 

Höhe der Zuführung zum Vermögens-

haushalt                                                                              3.939.884,51 €

 

Höhe der Mindestzuführung                                                     419.352,80 €

 


Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt Ratsherr Giefers, dass der  Ausschuss in seiner Sitzung dem Beschluss einstimmig zugestimmt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt hat.