Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig:

 

  1. Für die Darstellung von Investitionen als Einzelmaßnahme im Teilfinanzplan B wird eine Wertgrenze von 10.000 € festgelegt,

 

  1. Investitionen unterhalb dieser Wertgrenze werden ebenfalls als Einzelmaßnahmen abgebildet, wenn sich die Abwicklung der Investitionen über mehrere Jahre erstreckt und diese in ihrer Gesamtsumme (lfd. Haushaltsjahr und Planjahre) den Grenzbetrag von 10.000 € überschreiten und/oder zweckgebundene Zuwendungen von dritter Seite für die Investitionsmaßnahme gewährt werden.