Der Vorsitzende berichtet aus der Einwohnerversammlung vom 10.01.2018. Das entsprechende Protokoll hierzu wird dieser Niederschrift beigefügt.

 

Leider bleibt die Verwaltung bei ihrer Auffassung, dass es sich hier um eine

Ersterschließung eines Baugebietes handelt und somit nach Baugesetzbuch 90% der Kosten auf die Anlieger umzulegen sind. Zu diesen Konditionen wird seitens der Anlieger ein Ausbau einstimmig nicht gewünscht.

 

Da ca. 50% der Grundstücke noch nicht bebaut sind und der Ausschuss weiterhin der Auffassung ist, dass die Maßnahme auch nach KAG abgerechnet werden könnte, beschließt der Ausschuss einstimmig die Maßnahme zunächst zurück zu stellen. Es bleibt abzuwarten bis weitere Grundstücke bebaut sind oder die Verkehrssicherungspflicht so umfangreiche Baumaßnahmen erfordert, die den geplanten Straßenausbau sinnvoller erscheinen lassen.