Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 "Ortskern Istrup" im Stadtbezirk Istrup einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Wehrbereichsverwaltung West

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 30m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zur Lage des Plangebietes unterhalb eines militärischen Tagtieffluggebietes aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Nach Rücksprache mit dem Einwender betrifft die Tiefflugmöglichkeit einen Tag in der Woche (mittwochs), an dem nach Anmeldung bei der zuständigen Flugaufsichtsbehörde so tief geflogen werden kann, sodass sich Konsequenzen für die Planung und deren Umsetzung daraus nicht ergeben. Auch bislang führt diese Lage offensichtlich zu keinen nennenswerten Störungen des Plangebietes durch den militärischen Flugbetrieb.

 

 

Deutsche Telekom

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf im Plangebiet befindliche Telekommunikationslinien und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, auf ein rechtzeitiges Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Landwirtschaftskammer NRW

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW zur Immissionsproblematik eines im Plangebiet befindlichen landwirtschaftlichen Betriebes in Bezug auf die geplante Wohnnutzung aus folgenden Gründen einstimmig zurück:

 

Privatrechtlich ist vereinbart worden, den angesprochenen Betrieb bis zu einer tatsächlichen Bebauung des Plangebietes aufzugeben. Dadurch werden die angesprochenen Immissionen nicht mehr zum Tragen kommen.

 

 

RWE

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE auf im Plangebiet befindliche Gasversorgungsleitungen und, bei Maßnahmen diesbezüglich, auf rechtzeitige Abstimmungen hierzu aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Freihaltung vorhandener Versorgungsleitungen von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen. Entsprechende Abstimmungen finden stets rechtzeitig statt.

 

 

Kreis Höxter

1.Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige nach LWG und eines entsprechenden Erlaubnisantrages nach WHG aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Kanalnetzanzeige und der entsprechende Erlaubnisantrag werden im weiteren Planverfahren erstellt und vorgelegt.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis des Kreis Höxter auf die Berücksichtigung einer möglicherweise notwendigen Regenwasserrückhaltung bei der Planung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Die Berücksichtigung einer möglicherweise notwendigen Regenwasserrückhaltung bei der Planung wird im weiteren Verfahren geprüft und ggf. einbezogen.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Anregung zur Festsetzung der Firstrichtung im Plangebiet zu folgen und die Festsetzung der Firstrichtung mit der Möglichkeit, in besonderen Fällen wie z.B. der Errichtung einer Solarenergieanlage eine Abweichung um 90° zuzulassen, vorzunehmen. Dies ist u.a. beim B-Plan Nr. 3 in Istrup so geregelt worden.

 

 

c. Offenlegungsbeschluss