Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich mit 1 Gegenstimme der Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2018 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA zu.

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2018

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 30.01.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit                                                                                                                   

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                 30.254.490,94 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                               31.718.084,82 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                           30.135.360,94 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                                           30.847.581,82 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      4.154.278,98 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      6.104.696,24 EUR

festgesetzt.

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

1.682.500,00 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                                                                                         

                                                1.463.593,88 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                                           

3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                                                                         280 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                                                        429 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                                                                            417 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.       wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.       bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.       bei der Umschuldung von Krediten,

3.       bei inneren Verrechnungen,

4.       wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.       wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

 

 

6.       über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel

 


Bürgermeister Temme geht auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein, in der der Haushaltsplanentwurf sowie die Anträge der CDU- und SPD-Fraktion beraten wurden. Aufgrund einer Rückzahlung an Gewerbesteuer, sei jedoch auf der Ertragsseite eine nicht unerhebliche Änderung eingetreten, informiert Bürgermeister Temme. 

 

Er bittet die Fraktionen, beginnend mit der CDU-Fraktion, um ihre Statements zum Haushaltsplan 2018.

 

CDU-Fraktion

 

Ratsherr Hanisch geht als Fraktionsvorsitzender zunächst auf die in Brakel anstehenden Investitionen von rund 12,5 Mio. € ein. Diese würden durch Investitionsprogramme von Bund und Land teilweise bis zu 90% gefördert. Insbesondere der Breitbandausbau zur besseren Internetversorgung auf den Dörfern schlage hier mit 1,4 Mio. € zu Buche. Da die Ortschaften jedoch seit langem auf eine Anbindung an das schnelle Internet warten, begrüße die CDU-Fraktion die Investition ausdrücklich. Weiter werde seitens der Fraktion begrüßt, dass die Steuern und Gebühren konstant blei ben. Auch bei den Gebühren würde sich Brakel weiterhin im unteren Bereich befinden. Aufgrund der angekündigten Steuererstattung habe seine Fraktion zum Haushalt beantragt, die geplanten Investitionen zum Hallenbad in Höhe von 510.000 € mit einem VE-Vermerk zu versehen und damit in das Folgejahr zu verschieben. Dieser Beschlussvorschlag sei im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig empfohlen worden. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die CDU-Fraktion stimmt dem Haushalt 2018 zu.

 

 

SPD-Fraktion

 

In seiner Haushaltrede betont Ratsherr Multhaupt als Fraktionsvorsitzender die Wichtigkeit der Gewerbesteuer. Betriebe sollten und müssten wieder in Brakel ansiedeln bzw. investieren. Er verweist auf das Brakeler Gewerbegebiet, was nun fast vollkommen bebaut sei. Es müsse neuer Platz geschaffen werden und hofft, dass der Landesentwicklungsplan diese Erweiterung ermöglicht, damit sich weitere Betriebe in Brakel ansiedeln können. Auch die SPD-Fraktion habe Anträge zum Haushalt 2018 gestellt, die im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden seien. Ratsherr Multhaupt hebt die Bedeutung der Bäder für Brakel hervor, jedoch habe man sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion einverstanden gesehen, die Maßnahme „Umkleide- und Eingangsbereich Hallenbad“ in das nächste Jahr zu verschieben. Die SPD-Fraktion hat einen weiteren Antrag gestellt, dem AWO-Kreisverband als Unterstützung für die U3-Betreuung einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zukommen zu lassen. Auch dieser Antrag wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung positiv beschlossen, so Ratsherr Multhaupt. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt 2018 zu.

 

 

UWG/CWG-Fraktion

 

Ratsherr Tobisch geht auf die gestellten Anträge der obigen Fraktionen ein, die die UWG-Fraktion einstimmig mittrage. Jede Investition sei wichtig für die Zukunft der Stadt, wie z.B. die Anschaffung einer neuen Drehleiter oder auch der Um-/Anbau des Gerätehauses in Brakel. Lobend geht er auf das Konzept der Stadt zum Projekt „Gute Schule 2020“ ein und hält besonders die Sanierung der Sportanlage an der Gesamtschule sowie den Neubau eines Kunstrasenplatzes auf dem alten Ascheplatz am ehem. PLG für wichtig sowie den Kabinenanbau an der Sporthalle im Generationenpark. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die UWG/CWG-Fraktion stimmt dem Haushalt 2018 zu.

 

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Ratsherr Schulte stellt die Position der Stadt Brakel als durchaus positiv dar. Man habe kaum bis keine finanzielle Sorgen. Er stellt die zunehmende Zahl an Betrieben, die sich in Brakel niedergelassen haben und zum Teil neu gegründet worden seien heraus. Die Einwohnerzahl sei stabil, ebenso die Geburtenzahlen und damit die Existenz der Kindergärten und Grundschulen im Stadtgebiet. Dank der vielen Vereine werde die Lebensqualität in der Stadt erheblich gesteigert. Ratsherr Schulte dankt diesbezüglich allen, die hier in der Verantwortung stehen. Dennoch sei nicht alles in Ordnung, besonders die Entwicklung der Innenstadt bereite ihm Sorgen, so Ratsherr Schulte. Seine Fraktion hoffe auf Belebung durch die teilweise Änderung der Nutzung. Auch seine Fraktion habe der Verschiebung der Hallenbad-Investition zugestimmt. Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sehe seine Fraktion eine Lichtzeichenanlage an der Unterführung als notwendig an. Die Verwaltung möge sich außerdem erkundigen, ob die Ampelanlage an der „Jibi-Kreuzung“ nicht so geschaltet werden könne, dass bei einem Feuerwehreinsatz alle Richtungen auf „Rot“ gehen. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 4 beigefügt. 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dem Haushalt 2018 zu.

 

 

Fraktion Bürger Interessen Brakel (BIB)

 

Als letzte Rednerin der Runde stellte Ratsfrau Neu das Thema „Digitalisierung“ in den Mittelpunkt. Sie geht darauf ein, wie selbstverständlich sich viele Dinge bereits in den Alltag integriert hätten und auch die Stadt Brakel sich auf den Weg in das papierlose Büro befände. Die Vernetzung aller möglichen Daten werde das Leben bequemer und häufig nutzbringender machen, schließt Ratsfrau Neu ihren Vortrag ab. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Ratsfrau Heike Neu erklärt, dem Haushalt 2018 zuzustimmen.

 

 

Bürgermeister Temme dankt allen Fraktionsvorsitzenden für ihre Reden zum Haushalt 2018.

 

Ratsherr Heilemann meldet sich zu Wort mit der Bitte ebenfalls ein Statement abgeben zu dürfen, da er dem Haushalt 2018 nicht zustimmen werde. Er kritisiert, dass hinsichtlich der Beteiligungen bzw. Bürgschaften an der Westfalen Weser Energie „seitens des im Rat vertretenen „Berufsstände wie z.B. Finanzbeamte, Rechtsanwälte etc.“ diese Vorgehensweise nie kritisch hinterfragt worden seien. Die Risiken aus Beteiligungen und Bürgschaftsübernahmen seien s. E. nicht ausreichend dargestellt worden.

 

Ratsherr Heilemann erklärt abschließend, aus diesem Grund dem Haushalt 2018 nicht zuzustimmen.

 

Bürgermeister Temme geht auf den Vortrag des Herrn Dr. Narath ein, der in der Dezember-Sitzung des Rates anwesend war. Dieser habe dort mehrfach verdeutlicht, dass sowohl Geschäftsführung und Aufsichtsrat als auch die Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie alles möglich mache, um weiterhin positive Jahresergebnisse zu realisieren. Sein Dank geht hier an StA Schlenhardt für den fachlichen Austausch mit Herrn Heilemann.

Ratsfrau Neu erklärt dazu, dass sie, durch die per E-Mail versandten Ausführungen des Herrn Schlenhardt keinen Handlungsbedarf sehe, etwas dagegen zu unternehmen.

Ratsherr Multhaupt weist den oben genannten Vorwurf des Ratsherrn Heilemann, die Beteiligungen nicht kritisch hinterfragt zu haben, zurück. Ihm sei durchaus bewusst, worum es hierbei ginge und er könne nichts Nachteiliges daran feststellen. Ratsherr Heilemann nimmt daraufhin seine getätigte Äußerung zurück.

 

Abschließend dankt Bürgermeister Temme für die breite Zustimmung seitens der Fraktionen zum Haushalt 2018.