Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel stimmt mehrheitlich mit 1 Gegenstimme der Haushaltssatzung 2018 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2018 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA zu.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 30.01.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 30.254.490,94 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 31.718.084,82 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 30.135.360,94 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 30.847.581,82 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 4.154.278,98 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 6.104.696,24 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
1.682.500,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.463.593,88 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf
3.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 429 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417 v.H.
§ 7
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne
des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1. wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:
1. bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2. bei der Umschuldung von Krediten,
3. bei inneren Verrechnungen,
4. wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,
5. wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6. über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel
Bürgermeister Temme geht auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ein, in
der der Haushaltsplanentwurf sowie die Anträge der CDU- und SPD-Fraktion
beraten wurden. Aufgrund einer Rückzahlung an Gewerbesteuer, sei jedoch auf der
Ertragsseite eine nicht unerhebliche Änderung eingetreten, informiert
Bürgermeister Temme.
Er bittet die Fraktionen, beginnend mit der
CDU-Fraktion, um ihre Statements zum Haushaltsplan 2018.
CDU-Fraktion
Ratsherr Hanisch geht als Fraktionsvorsitzender zunächst auf die in Brakel
anstehenden Investitionen von rund 12,5 Mio. € ein. Diese würden durch
Investitionsprogramme von Bund und Land teilweise bis zu 90% gefördert.
Insbesondere der Breitbandausbau zur besseren Internetversorgung auf den
Dörfern schlage hier mit 1,4 Mio. € zu Buche. Da die Ortschaften jedoch seit
langem auf eine Anbindung an das schnelle Internet warten, begrüße die
CDU-Fraktion die Investition ausdrücklich. Weiter werde seitens der Fraktion
begrüßt, dass die Steuern und Gebühren konstant blei ben. Auch bei den Gebühren
würde sich Brakel weiterhin im unteren Bereich befinden. Aufgrund der
angekündigten Steuererstattung habe seine Fraktion zum Haushalt beantragt, die
geplanten Investitionen zum Hallenbad in Höhe von 510.000 € mit einem VE-Vermerk
zu versehen und damit in das Folgejahr zu verschieben. Dieser
Beschlussvorschlag sei im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig
empfohlen worden. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 1 beigefügt.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Haushalt 2018
zu.
SPD-Fraktion
In seiner Haushaltrede betont Ratsherr Multhaupt als Fraktionsvorsitzender die
Wichtigkeit der Gewerbesteuer. Betriebe sollten und müssten wieder in Brakel
ansiedeln bzw. investieren. Er verweist auf das Brakeler Gewerbegebiet, was nun
fast vollkommen bebaut sei. Es müsse neuer Platz geschaffen werden und hofft,
dass der Landesentwicklungsplan diese Erweiterung ermöglicht, damit sich
weitere Betriebe in Brakel ansiedeln können. Auch die SPD-Fraktion habe Anträge
zum Haushalt 2018 gestellt, die im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden
seien. Ratsherr Multhaupt hebt die
Bedeutung der Bäder für Brakel hervor, jedoch habe man sich mit dem Antrag der
CDU-Fraktion einverstanden gesehen, die Maßnahme „Umkleide- und Eingangsbereich
Hallenbad“ in das nächste Jahr zu verschieben. Die SPD-Fraktion hat einen
weiteren Antrag gestellt, dem AWO-Kreisverband als Unterstützung für die
U3-Betreuung einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zukommen zu
lassen. Auch dieser Antrag wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung
positiv beschlossen, so Ratsherr Multhaupt.
Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 2 beigefügt.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Haushalt 2018
zu.
UWG/CWG-Fraktion
Ratsherr Tobisch geht auf die gestellten Anträge der obigen Fraktionen ein,
die die UWG-Fraktion einstimmig mittrage. Jede Investition sei wichtig für die
Zukunft der Stadt, wie z.B. die Anschaffung einer neuen Drehleiter oder auch
der Um-/Anbau des Gerätehauses in Brakel. Lobend geht er auf das Konzept der
Stadt zum Projekt „Gute Schule 2020“ ein und hält besonders die Sanierung der
Sportanlage an der Gesamtschule sowie den Neubau eines Kunstrasenplatzes auf
dem alten Ascheplatz am ehem. PLG für wichtig sowie den Kabinenanbau an der
Sporthalle im Generationenpark. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage 3 beigefügt.
Die UWG/CWG-Fraktion stimmt dem Haushalt
2018 zu.
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Ratsherr Schulte stellt die Position der Stadt Brakel als durchaus positiv
dar. Man habe kaum bis keine finanzielle Sorgen. Er stellt die zunehmende Zahl
an Betrieben, die sich in Brakel niedergelassen haben und zum Teil neu
gegründet worden seien heraus. Die Einwohnerzahl sei stabil, ebenso die
Geburtenzahlen und damit die Existenz der Kindergärten und Grundschulen im
Stadtgebiet. Dank der vielen Vereine werde die Lebensqualität in der Stadt
erheblich gesteigert. Ratsherr Schulte
dankt diesbezüglich allen, die hier in der Verantwortung stehen. Dennoch sei
nicht alles in Ordnung, besonders die Entwicklung der Innenstadt bereite ihm
Sorgen, so Ratsherr Schulte. Seine
Fraktion hoffe auf Belebung durch die teilweise Änderung der Nutzung. Auch
seine Fraktion habe der Verschiebung der Hallenbad-Investition zugestimmt.
Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sehe seine Fraktion eine
Lichtzeichenanlage an der Unterführung als notwendig an. Die Verwaltung möge
sich außerdem erkundigen, ob die Ampelanlage an der „Jibi-Kreuzung“ nicht so
geschaltet werden könne, dass bei einem Feuerwehreinsatz alle Richtungen auf
„Rot“ gehen. Die komplette Haushaltsrede ist als Anlage
4
beigefügt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen
dem Haushalt 2018 zu.
Fraktion
Bürger Interessen Brakel (BIB)
Als letzte Rednerin der Runde stellte
Ratsfrau Neu das Thema „Digitalisierung“
in den Mittelpunkt. Sie geht darauf ein, wie selbstverständlich sich viele
Dinge bereits in den Alltag integriert hätten und auch die Stadt Brakel sich
auf den Weg in das papierlose Büro befände. Die Vernetzung aller möglichen
Daten werde das Leben bequemer und häufig nutzbringender machen, schließt
Ratsfrau Neu ihren Vortrag ab. Die
komplette Haushaltsrede ist als Anlage 5 beigefügt.
Ratsfrau Heike Neu erklärt, dem Haushalt 2018 zuzustimmen.
Bürgermeister Temme dankt allen Fraktionsvorsitzenden für ihre Reden zum Haushalt
2018.
Ratsherr Heilemann meldet sich zu Wort mit der Bitte ebenfalls ein Statement
abgeben zu dürfen, da er dem Haushalt 2018 nicht zustimmen werde. Er
kritisiert, dass hinsichtlich der Beteiligungen bzw. Bürgschaften an der
Westfalen Weser Energie „seitens des im Rat vertretenen „Berufsstände wie z.B.
Finanzbeamte, Rechtsanwälte etc.“ diese Vorgehensweise nie kritisch hinterfragt
worden seien. Die Risiken aus Beteiligungen und Bürgschaftsübernahmen seien s.
E. nicht ausreichend dargestellt worden.
Ratsherr Heilemann erklärt abschließend, aus diesem Grund dem Haushalt 2018
nicht zuzustimmen.
Bürgermeister Temme geht auf den Vortrag des Herrn Dr. Narath ein, der in der
Dezember-Sitzung des Rates anwesend war. Dieser habe dort mehrfach
verdeutlicht, dass sowohl Geschäftsführung und Aufsichtsrat als auch die
Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie alles möglich mache, um
weiterhin positive Jahresergebnisse zu realisieren. Sein Dank geht hier an StA Schlenhardt für den fachlichen
Austausch mit Herrn Heilemann.
Ratsfrau Neu erklärt dazu, dass sie, durch die per E-Mail versandten
Ausführungen des Herrn Schlenhardt keinen Handlungsbedarf sehe, etwas dagegen
zu unternehmen.
Ratsherr Multhaupt weist den oben genannten Vorwurf des Ratsherrn Heilemann,
die Beteiligungen nicht kritisch hinterfragt zu haben, zurück. Ihm sei durchaus
bewusst, worum es hierbei ginge und er könne nichts Nachteiliges daran
feststellen. Ratsherr Heilemann
nimmt daraufhin seine getätigte Äußerung zurück.
Abschließend dankt Bürgermeister Temme für die breite Zustimmung seitens der Fraktionen zum Haushalt 2018.