Die vom BZA beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Einmündungsbereich zur K 50 in Richtung Istrup hat als Ergebnis, dass der Sichtbereich im Einmündungsbereich zur K 50 breiter freigeschnitten werden soll. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nicht vorgesehen.