Der Vorsitzende freut sich, dass die schon lange desolate Straße nun endlich gemäß Prioritätenkatalog erneuert werden soll. Auch in den Dorfwerkstätten sei dies immer wieder thematisiert worden.

 

Zur Straße selbst gibt er folgende Informationen:

Die Straße ist, wie der Vorlage zu TOP 2 der Tagesordnung zu entnehmen ist, bereits im Rezess vom 12.08.1876 unter der lfd. Nummer 38 mit der Bezeichnung „Communikationsweg nach Rheder bis zum Turnplatz“ vermerkt.

Bis 1983 hieß sie „Rhederstraße“, ehe sie dann in den „Kapellenweg“ umbenannt wurde. Die älteste Bebauung stammt aus der Jahrhundertwende 1800/1900.

Die Hofstelle Sagurna, vormals Meier 5 im Kreuzungsbereich zur „Neuen Straße“ wurde 1723 errichtet und brannte 1962 bis auf die Grundmauern nieder.

Die ebenfalls in dieser Zeit errichtete Hofstelle Sievers wurde bereits abgerissen und durch einen Neubau der Fam. Wöstefeld ersetzt.

Das Haus Backhaus wurde in seiner heutigen Form gem. Dorfchronik 1938 gebaut.

Haus Kurtz stammt ursprünglich aus ca. 1900 und wurde mehrfach renoviert.

Wegen dieser frühen Bebauung, ihrer Erschließungsfunktion für die Straße „Im Krähenfelde“ und ca. der Hälfte der Erkelner Feldmark und als Verbindungsstraße nach Rheder, wurde diese als Haupterschließungsstraße einzustufende Straße bereits vor Jahrzehnten von der Gemeinde Erkeln erstellt und bei Bedarf immer wieder ertüchtigt. Zudem war lt. Chronist Ludwig Backhaus (in der Phase auch Bürgermeister und direkter Anlieger) alle Erkelner Gemeindestraßen bereits 1955 geteert.

 

Kostenbeteiligung für die Anlieger:

Da der nun anstehende Ausbau eine wesentliche Verbesserung für die Anlieger darstellt, geht der Ausschuss davon aus, dass die Anlieger gem. dem Kommunalen-Abgabe-Gesetz (KAG) des Landes NRW zu anteilmäßigen Erschließungsbeiträgen herangezogen werden.

 

Der Vorsitzende stellt die Planung des Büro Turk vor. Unterstützend hierzu gewährt er den anwesenden Personen einen Einblick in den Lageplan und der Querschnittsplanung.

 

Nach eingehender Beratung schlägt der Bezirksausschuss einstimmig folgende Änderungen vor:

 

-      Statt einer einzeiligen Rinne mit Rundboard bevorzugt der Bezirksausschuss eine dreizeilige Rinne aus Betonsteinpflaster und somit einen höhengleichen Ausbau von Fahrbahn und Gehweg. Allein schon aus dem Grund, dass es im „Kapellenweg“ häuft zu Begegnungsverkehr mit ausweichenden Radfahrern kommt, stellt das Rundboard eine erhöhte Sturzgefahr für Letztgenannte dar.

 

-      Im Hinblick auf einen heute üblichen barrierefreien Ausbau ist zudem der Ausbau des Gehweges in Asphalt zu prüfen. Ergänzend weist der Ausschuss den zuständigen Planern geschlossen darauf hin, dass bei der Neugestaltung der Straße auch ausreichend Leerrohre für diverse Versorgungsleitungen, bspw. für Glasfaserkabel zu berücksichtigen sind.

 

Der Vorsitzende verweist die Zuhörer auf die am 10. Januar 2018 in der Gaststätte „Backstein“ stattfindende Einwohnerversammlung. Hierbei erfolgt eine Unterrichtung über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zur Durchführung des Straßenausbaus des Kapellenweges. Hieran schließt sich den anwesenden Einwohnern die Gelegenheit an, sich zu den Ausführungen zu äußern und sie mit den vom Rat bestellten Ratsmitgliedern aller Fraktionen und der Stadtverwaltung zu erörtern.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt in dieser Versammlung nicht.

 

Die Anregungen der Anwohner werden nach dieser Einwohnerversammlung erneut im Bezirksausschuss Erkeln und dem Bauausschuss besprochen und entschieden.