Der Vorsitzende verliest das als Anlage zur Einladung beigefügte Schreiben der Verwaltung mit folgendem Beschlussvorschlag:

 

„Aus dem in der Anlage zu § 10 (Wege und Gräben) des Rezesses von Erkeln unter lfd. Nummer 38 mit der Bezeichnung „Communikationsweg nach Rheder bis zum Turnplatz“ wird das heutige Flurstück 210, Flur 9 in der Gemarkung Erkeln eingezogen. Damit erlangt die gesamte Straße „Kapellenweg“ die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.

Im Anschluss daran können die Planungen und der vorgesehene erneute Straßenausbau des „Kapellenweges“ durchgeführt werden.

„Die erforderliche 7. Änderung des Rezesses von Erkeln wird befürwortet“.

 

Nach kurzer Beratung folgt der Bezirksausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.